Ich habe aus dem Internet ein Bild von einem Gemälde aus dem zweiten Weltkrieg. Den Maler kann ich nicht ausfindig machen. Wer besitzt nun das Copyright an diesem Bild? Darf ich dieses Bild für eine Anzeige in einer TV-Zeitung nutzen?
Nein
hI
Hier sind gleich 2 Urheberrechte drauf.
einmal des Malers: er hat das Urheberecht auf das Gemälde bis 70 Jahre nach seinem Tod.
des weiteren besteht natürlich noch der Lichtbildschutz auf der Aufnahme des Gemäldes und zwar 50 jahre nach der Aufnahme (wenn die Aufnahme bis 1995 gemacht wurde)
bzw, 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen wenn die Aufnahme nach 1995 gemacht wurde.
(der Schutz ist auch von der Art der Aufnahme bzw. des Gemäldes abhängig. So sieht die Aufnahme wenn es sich um ein Aquarell handelt, bei unterschiedlichen Fotografen nahezu gleich aus, das bedeutet nur einfachen Lichtbildschutz. Ist das Original zb. ein Spachtelölbild , sieht es bei jedem Fotografen ganz unterschiedlich aus, das könnte einen vollständigen Urheberschutz bedeuten.
Ich habe aus dem Internet ein Bild von einem Gemälde aus dem
zweiten Weltkrieg. Den Maler kann ich nicht ausfindig machen.
schon mal bei http://www.bildkunst.de versucht?
vielleicht läßt dort der Maler seine Rechte vertreten.
da gibts eine Suchfunktion.
Wer besitzt nun das Copyright an diesem Bild? Darf ich dieses
Bild für eine Anzeige in einer TV-Zeitung nutzen?
Nein der Urheber hat das Recht seine Werke ausschließlich zu veröffentlichen.
Außer er hat demjenigen eine Werknutzung verkauft.
wer etwas veröffentlicht was nicht sein geistiges Eigentum ist,
und der keine Erlaubnis des Urhebers hat, begeht eine strafbare Handlung, und kann neben einer zivilrechtlichen Schadensersatzaufforderung auch strafrechtlich belangt werden.