Bildrechte an Dingen ?

Hallo,
wenn man sich einen Gegenstand kauft und davon Fotos macht.
Kann jemand was dagegen sagen?

z.B. eine Barbie-Puppe für einen Trickfilm
oder einen Lind-Hasen auf dem Osterfoto ?

(Natürlich werden die Gegenstände nicht herabgewürdigt)

Danke

PS. ich habe eine Figur da steht dabei: keine Foto dürfen veröffentlicht werden. Muss man sich daran halten ?

Danke

was soll denn mit dem foto gemacht werden ? dient es dem privaten gebrauch oder soll es als werbefoto dienen…

was soll denn mit dem foto gemacht werden ? dient es dem
privaten gebrauch oder soll es als werbefoto dienen…

Die Bilder werden auf nicht kommerziellen Seiten veröffentlicht.

z.B.: „Barbie erklärt wie ein Motor funktioniert“

Auch wenn die Seiten nicht kommerziell sind, das Problem liegt hier in der Veröffentlichung.
Für den rein privaten Gebrauch ist das kein Problem, aber Veröffentlichung scheidet ohne Genehmigung der der Markeninhaber aus.

das ist nat. käse, was florestino schreibt. er kennt offensichtlich
den unterschied zwischen marken- und urheberrecht nicht…

markenrechtsverletzung, vgl. § 14 markeng -> nein
urheberrechtsverletzung -> ebenfalls nein, mit dem stärksten
argument des erschöpfungsgrundsatzes (ware wurde zulässig in
verkehr gebracht, dann darf man damit machen, was man will,
z.b. weiterverkaufen, fotografieren etc.). das urheberrecht
hat grenzen, was einigen noch nicht aufgefallen ist…

achja der grundsatz steht im urhg (irgendwo 40ff. urhg, sry.
aber kein gesetz zur hand)…

(Ich hoffe, ich schweife nicht zu sehr von der ursprünglichen Frage ab)

Darf man dann auch rechtmäßig ein Kostüm z.B. einer bekannten Comic-Figur kaufen und es dann bei gewerblichen Buchungen zur Kinderbespaßung benutzen?

aber natürlich, wenn dieses kostüm rechtmäßig in den verkehr gebracht wurde und nicht offensichtlich in der veräußerung eine urheberrechtsverletzung liegt (im regelfall also ja ).

ein beispiel aus der rspr ist etwa: bekleidungshaus hat teure möbel bestellt (gekauft von einem lizensierten händler) und stellt diese möbel im geschäft aus. der urheber sah sein recht verletzt, zu unrecht, da er die ware der öffentlichkeit preisgegeben hat und dafür entlohnt wurde (lizenz).

auch nach dem urheberrecht kann der urheber nicht jedes mal absahnen, wenn sein werk benutzt wird. sein recht ist mit dem inverkehrbringen „erschöpft“…

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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

(bei einigen Kostümen wird jedoch ein nur ähnlicher Name wie die bekannte Comic-Figur verwendet - das sind dann wohl keine rechtmäßig/lizensierten Verkäufe…)