… Gegenstand-Aufnahmen
Hallo Ute, hallo Heribert, hallo Klaus!
Eure Namen wurden mir als Expterten für Digitale Fotos von wer-weiss-was.de vorgeschlagen - daher würde ich mich sehr über eine Auskunft zu meiner Frage freuen!
Ich bin hier zwar nicht als Experte gelistet auf wer-weiss-was.de, wenn Ihr jedoch in Sachen Kommunikations- und Wirtschaftspsychologie ein anliegen habt, wendet Euch gern an mich und ich will sehen, wie ich Euch etwas zurückgeben kann!
Hier meine Frage:
Wenn ich Bilder von Gegenständen oder von anderen Bildern mache, wie sieht es dann mit den Bildrechten aus?
Beispiel 1: Ich fotografiere die Überschrift und den Ausschnitt eines Artikels von einer Zeitung (ohne Titel oder Logo der Zeitung)
Beispiel 2: Ich stelle ein Buch auf den Tisch, Unterlagen daneben und fotografiere das alles (Buchtitel und Cover sind sichtbar).
Wie sieht es dann aus mit den Bildrechten, wenn ich diese Fotos zum Beispiel für einen Blog oder für eine kommerzielle Website einbinden will?
Beteiligte wären ja: die Zeitung, der Redakteur, der Verlag, der Autor, etc. - gleichzeitig habe ich das Foto gemacht mit meiner Kamera und die darauf abgebildeten Dinge bzw. Medieninhalte ja auch für meine Verwendung rechtmäßig erworben.
Wie sieht es also rechtlich aus?
Vielen Dank im Voraus!
Toni