Bildrechte bei Bild vom Bild oder Bild vom

… Gegenstand-Aufnahmen

Hallo Ute, hallo Heribert, hallo Klaus!

Eure Namen wurden mir als Expterten für Digitale Fotos von wer-weiss-was.de vorgeschlagen - daher würde ich mich sehr über eine Auskunft zu meiner Frage freuen!

Ich bin hier zwar nicht als Experte gelistet auf wer-weiss-was.de, wenn Ihr jedoch in Sachen Kommunikations- und Wirtschaftspsychologie ein anliegen habt, wendet Euch gern an mich und ich will sehen, wie ich Euch etwas zurückgeben kann!

Hier meine Frage:

Wenn ich Bilder von Gegenständen oder von anderen Bildern mache, wie sieht es dann mit den Bildrechten aus?

Beispiel 1: Ich fotografiere die Überschrift und den Ausschnitt eines Artikels von einer Zeitung (ohne Titel oder Logo der Zeitung)

Beispiel 2: Ich stelle ein Buch auf den Tisch, Unterlagen daneben und fotografiere das alles (Buchtitel und Cover sind sichtbar).

Wie sieht es dann aus mit den Bildrechten, wenn ich diese Fotos zum Beispiel für einen Blog oder für eine kommerzielle Website einbinden will?

Beteiligte wären ja: die Zeitung, der Redakteur, der Verlag, der Autor, etc. - gleichzeitig habe ich das Foto gemacht mit meiner Kamera und die darauf abgebildeten Dinge bzw. Medieninhalte ja auch für meine Verwendung rechtmäßig erworben.

Wie sieht es also rechtlich aus?

Vielen Dank im Voraus!

Toni

Hallo Toni,

ich kann Dir den ein oder anderen Tip geben, was das Herstellen von Photos und das bearbeiten angeht, aber Rechte…
Dieses Thema mit den Rechten wird ja immer heikler, es gibt schon einige Anwaltskanzleien, die sich nur mit solchen Dingen beschäftigen. Verrückte Welt.
Vor allen Dingen sollte man hier viel, viel, viel grosszügiger sein, wenn diese Dinge nicht kommerziell genutzt werden, sondern nur im privaten Gebrauch.

schreib mir mal auf klaus (dot) schaedel (et) goooglemail (dot) com. Dein Fachgebiet interessiert naämlich mich ein klein wenig. Im Übrigen lebe ich inzwischen in Thailand, aber das nur nebenbei.

Sorry,
ka