Bildrechte bei gezeichnteten Kinderbilder

Hallo liebes Forum,
ich veröffentliche ein Buch in dem sich Illustrationen befinden. Rechtlich habe ich mit dem Illustrator alles geregelt… der ist auch Erwachsen.
Wie verhält es sich aber mit, von Kindern (ca. 5-9 Jahre alt) gezeichneten Bildern, die ich gerne in meinem Buch verwenden würde? Muss ich dann das Rechtliche mit den Eltern regeln? Und wenn dann mit beiden Elternteilen? Wenn diese geschieden sind, reicht das Einverständnis eines Elternteils aus?

Ich hoffe es hat hier jemand Erfahrung damit… liebe Grüße und vielen Dank

Ja.
Und ob beide Eltern zustimmen müssten muss man schauen.
Normal reicht einer. Bei Geschiedenen käme es darauf an wer das Sorgerecht hat.

MfG
duck313

Ja.
Duck313 hat Recht.
Das Urheberrechtgesetz bezieht sich auf die Erschaffung eines Werkes und ist nicht auf ein bestimmtes Alter gebunden, Siehe Auszug aus dem Urheberrecht:
Urheber im Sinne des deutschen Urheberrechtsgesetzes, § 7 UrhG[3], ist ein menschlicher Schöpfer, der insbesondere auf dem Gebiet der Literatur, Kunst, Musik oder Wissenschaft ein Werk geschaffen hat, das seine eigene geistige, materielle, intellektuelle, jedenfalls persönliche Schöpfung darstellt, und das als solche sinnlich wahrnehmbar ist. Persönlicher Schöpfer ist also, wer als Autor, Verfasser, Herausgeber eines Sammelwerkes, Maler, Bildhauer, Medailleur, Komponist, Choreograf, Modeschöpfer oder Erfinder produktiv war.[4]
Sch

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Vielen Dank für die Antworten… ist schon sehr aufschlussreicht.

Im Impressum sollten die Mitwirkenden angegeben werden. Wen gebe ich für die Kinderbilder an? Die Namen der Kinder (bei Einverständnis des Erziehungsberechtigeten) oder den Namen des Erziehungsberechtigten?

Schöne Grüße

Aso: Andrea Müllheimer, 5 J Alt - als Beispiel.

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