servus gemeinde,
mal wieder das leidige thema recht am bild:
ein kleiner kirchenchor einder fiktiven sächsischen gemeinde feiert sein 25jähriges jubiäum, veranstaltet zu diesem anlass ein konzert in der dorfkirche, das auch gut besucht wird. das konzert wird von einem hobbyfilmer aufgenommen, die chorleitung wünscht nun, dass das konzert auch auf der homepage veröffentlicht wird. nun, die veröffentlichungsrechte für die lieder liegen seit jeher vor, die komponisten sind da nicht so pingelig gewesen und die kompositionen unterliegen nicht der gema, aber wie verhält es sich mit dem auf den aufnahmen gezeigten publikum.
hätte man bei eintritt in die veranstaltung auf den filmischen mitschnitt samt veröffentlichungsabsicht hinweisen müssen? oder muss sich der einzelne besucher eine veröffentlichung gefallen lassen, weil es eine öffentliche veranstaltung war?
ich kann mir denken, dass sich nicht jeder freut, wenn er klatschend und mitsingend im netz zu sehen ist.
wer kann zielführende hinweise bieten?
herzlichen dank schon jetzt
Konzertveranstalter machen sowas schon vorher. Beispiel:
"Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen vor, während und nach der
Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände (bei Festivals:
Zuschauerbereich), auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Der
Veranstalter ist berechtigt, derart hergestellte Aufnahmen an sich zu
nehmen oder, soweit technisch möglich zu löschen.
Für den Fall, dass während einer Vorstellung Bild- und/oder Tonaufnahmen durch dazu
berechtigte Personen gemacht werden, erklärt sich der Besucher mit dem
Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass er evtl. in Bild
und/oder Wort aufgenommen wird und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf
Vergütung veröffentlicht und verwertet werden dürfen." http://www.konzert-agentur-rothenburg.de/agb/agb.html
so kenne ich es auch, nicht nur von musikalischen veranstaltungen, aber so weit hat man im dorfchor einfach nicht gedacht und natürlich gab es in dieser doch kleinen dimension keinen professionellen konzertveranstalter.
Den braucht man aber auch nicht wenn man diesen Text am Eingang zur Veranstaltung aushängt. Wer das dann nicht will geht halt wieder heim.