Bildrechte die Zweite

Hallo…

ich habe da nochmal eine Frage zum Thema Bildrechte.

Also mal angenommen, jemand zeichnet mit einer TV-Karte einen Film auf und erstellt aus diesem Film ein Standbild.
Er verlinkt dieses Bild auf seiner Homepage mit der Bemerkung, dass die Rechte an diesem Bild auschließlich bei ihm liegen.

Stimmt das so?
Oder gehören die Rechte dem TV Sender, der dieses Bild (es zeigt eine Person) ausgestrahlt hat?

Ich freu mich über eine Antwort und wünsche einen
bezaubernden Samstag-Abend!

LaDiva

Hallo

Stimmt das so?
Oder gehören die Rechte dem TV Sender, der dieses Bild (es
zeigt eine Person) ausgestrahlt hat?

Die Rechte liegen beim Urheber des Films, zumeist der Produktionsgesellschaft. Es wäre ja schön leicht, eigene Rechte an Fotos von Topstars zu gelangen, die man dann (man hat ja die die Rechte daran) frei verwenden kann. Einfach BRAVO-TV und die neusten DVDs einlegen und damit Geld verdienen. Geht nur leider nicht!

Du kannst es drehen und wenden wie du willst! Die Rechte liegen bei dem, der das Original erstellt hat und nicht bei dem, der das Foto auf den Kopierer legt.

Gruß
Falke

erstmal Danke für die Antwort!

Du kannst es drehen und wenden wie du willst! Die Rechte
liegen bei dem, der das Original erstellt hat und nicht bei
dem, der das Foto auf den Kopierer legt.

So…und da hab ich noch EINE abschließende Frage.
Wenn ich nun ein Bild künstlerisch verändere, also abmale, oder mit neuen Farben belege (so dass es im Endeffekt kein Foto mehr ist, sondern ein „Kunstwerk“.) Wie sieht’s dann aus?

Gruß
Falke

So…und da hab ich noch EINE abschließende Frage.
Wenn ich nun ein Bild künstlerisch verändere, also abmale,
oder mit neuen Farben belege (so dass es im Endeffekt kein
Foto mehr ist, sondern ein „Kunstwerk“.) Wie sieht’s dann aus?

Wenn du ein eigenen, neues Werk schaffst, welches eine schöpferische Qualität aufweist, dann hast du die Rechte daran. Das Kernproblem ist das, dass dieses relativ subjektiv ist, die Gerichte die Latte aber sehr(!) hoch anlegen.

Farbe a lá Andy Warhol ist für heute Zeiten wahrscheinlich nicht mehr hoch genug. Vor allem ist dies keine eigene schöpferische Leistung - die hat schon ein anderer zur Kunstfertigkeit gebracht!

Gruß
Falke

Hallo,
erstmals ist ein Foto im Normalfall ein Werk der bildendenden Kunst
(es gibt ganz wenige Ausnahmen!), zumindest im juristischen Sinn.
zweitens um ein Werk bearbeiten zu dürfen ist die Einwilligung des
Urhebers nötig.
drittens: damit dann, falls diese Einwilligung gegeben wurde, ein
neues Werk entsteht muß eine eigene schöpferische Leistung vorliegen,
deren tiefe oder höhe natürlich wieder strittig sein kann.

anders rum: wenn wer ein Auto klaut und in anderer Farbe lackiert,
hat er trozdem noch nicht das Auto in sein rechtmäsiges Eigentum
gebracht.

OL

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