Bildrechte - Firmenveranstaltungen

Liebe Experten,
ich habe folgende Frage:
Angenommen, eine Firma veranstaltet einen Kunden- und Interessentenevent, und macht auf diesem Bilder. Die Besucher sehen alle die Fotografen, keiner bittet darum, nicht fotografiert zu werden.
Die Firma möchte nun eine neue Broschüre zu Werbezwecken erstellen und dazu Bilder dieser Veranstaltung nutzen. Die Personen auf den Bildern sind zum Teil gut zu erkennen.
Müssen die angebildeten Personen um ihr Einverständnis gebeten werden?
Oder reicht es, dass sie auf der Veranstalzung waren?
Es geht nicht um Portraitfotos einzelner oder von zwei Leuten mit evtl Zitaten, sondern um „Szenebilder“ zur Untermalung des Textes.
Vielen Dank!
NOrah

Hallo: Wenn die Person nicht alleiniges Bildgeschehen ist: Nein.
Da die Veranstaltung um sonst war, kann sie auch als abgegoltenne Bezahlung definiert werden.
Werner

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Hallo,
danke für die Antwort

Wenn die Person nicht alleiniges Bildgeschehen ist:
Nein.
Da die Veranstaltung um sonst war, kann sie auch als
abgegoltenne Bezahlung definiert werden.

Kannst Du mir noch den entsprechenden Paragrafen oder einen Link auf Deine Quelle geben?
Vielen Dank!!
NOrah

Hallo,

hallo auch, also ic hdenke hier kannst du entsprechendes nachlesen
oder googel mal „rechte am eigenen bild“
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
http://user.cs.tu-berlin.de/~uzadow/recht/raebild.html
http://www.fotocommunity.de/info/Recht_am_eigenen_Bild
http://www.law-blog.de/251/fotorecht-teil-12-beiwerk…
und hier auch wichtig
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html

schöne Grüße und viel spass beim lesen.

der DOC

Nachfrage zum besseren Verständnis
Hallo Werner.

Da die Veranstaltung umsonst war, kann sie auch als
abgegoltene Bezahlung definiert werden.

Von wem an wen und wofür?

Von der die Veranstaltung veranstaltet habende Firma an die abgelichteten Besucher für das Sich-in-Werbebroschüren-abdrucken-lassen-müssen?

Gruß,
Zeh_14