Bildrechte Gruppenfoto im Verein

Hallo,

für die Veröffntlichung auf einer Homepage hat der Verein XYZ ein Grupenbild durch einen Fotografen aufnehmen lassen. Durch mündliche Zustimmung wie durch konkludentes Handeln (in die Kamera lächeln, in Pose werfen und im Gruppenrahmen aufstellen) wurde die Zustimmung hier sogar zwei mal gegeben. Nun treten einige Personen aus dem Verein aus. Der Vorstand überlegt nun ob mit dem Austritt der Vereinsmitglieder (Kündigung oder Tot) die Einwilligung / Zustimmung zur Nutzung automatisch erlischt und besagte Bilder (auch im Hinblick auf die DSGVO) gelöscht werden müssen. Meiner Meinung nach ist dies nicht notwendig. Die Einwilligung / Genehmigung zur Bildnutzung wurde zu keinem Zeitpunkt zurückgenommen. Wie sieht die Community den Sachverhalt. Gibt es hier eine gängige Rechtssprechung in Form eines Urteils?

Danke für eurer Aufmerksamkeit

skorpion_78

Nö. Aber sie können die damalige Zusage jederzeit zurückziehen.

Seit wann gilt die neue DSGVO doch gleich? Was glaubst du denn, wie lange der Weg durch die Instanzen so ungefähr dauern könnte?

Danke für das Feedback. Bitte werte den Satz „Auch im Hinblick auf die DSVGO“ einfach als eine rein optionale Information. Es ist klar das hier noch keine Rechtssprechung erwartet werden kann. Das Thema „Bildrecht“ oder besser gesagt „Recht am eigenen Bild“ existiert jedoch schon länger. Meine Frage zielt somit eher auf dieses Thema (i.V.m. dem Thema Gruppenbild) ab.

Gruß

P.S. Eine Rücknahme der Einwilligung liegt nicht vor. Nach längerer Recherche habe ich dann ein ähnlich gelagertes Urteil gefunden. Die Rede ist hier vom Urteil des Landesarbeitsgerichts Mainz vom 30.11.2012 – 6 Sa 271/12. Ob dieses allerdings analog des von mir geschilderten Sachverhaltes angesehen werden kann weiß ich nicht :slight_smile: