Hallo,
für die Veröffntlichung auf einer Homepage hat der Verein XYZ ein Grupenbild durch einen Fotografen aufnehmen lassen. Durch mündliche Zustimmung wie durch konkludentes Handeln (in die Kamera lächeln, in Pose werfen und im Gruppenrahmen aufstellen) wurde die Zustimmung hier sogar zwei mal gegeben. Nun treten einige Personen aus dem Verein aus. Der Vorstand überlegt nun ob mit dem Austritt der Vereinsmitglieder (Kündigung oder Tot) die Einwilligung / Zustimmung zur Nutzung automatisch erlischt und besagte Bilder (auch im Hinblick auf die DSGVO) gelöscht werden müssen. Meiner Meinung nach ist dies nicht notwendig. Die Einwilligung / Genehmigung zur Bildnutzung wurde zu keinem Zeitpunkt zurückgenommen. Wie sieht die Community den Sachverhalt. Gibt es hier eine gängige Rechtssprechung in Form eines Urteils?
Danke für eurer Aufmerksamkeit
skorpion_78