Hallo Leute,
ich hatte vor kurzem bereits eine vergleichbare Anfrage, danke auch für die Antworten, aber ich möchte hier nochmal genau nachhaken;
Also, es geht um folgenden Paragraph 23;
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Also, was genau bedeutet das?
Darf ich daraus schliessen, das es wehr wohl erlaubt ist, z.B. Personen des öffendlichen Lebens (Politiker) auf einer Internetseite darzustellen, um zu schreiben; das ist Politiker Herr / Frau Meier,die begleidet das Amt…
…also es geht nicht darum, Leute schlecht zu machen, sondern einfach nur eine Auflistung, welche Personen in welchen (politischen und anderen) Bereichen aktiv sind. Bei den Bildern handelt es sich um Bilder, die „sowieso“ schon um die Welt gegangen sind.
Danke
Jürgen