Bildrechte-vertrag....?

Hallo!

Es geht um folgende Klausel:

Ich gebe hiermit mein Einverständnis, dass mein angehängtes Foto, ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung von ---------.com im Internet auf unserer Website, im Büro und auf Messen/Konferenzen veröffentlicht werden darf. Ich verzichte auf Namensnennung, wäre aber auch sehr erfreut, wenn mein Name in Verbindung mit meinem Bild genannt wird.

Was bedeutet inhaltlich?

Ich möchte nicht, dass mir z.B. ein falscher Körper angehängt wird oder es auf Seiten erscheint a la XXX…

Merci…

Hallo!
ich bin kein Rechtsexperte, aber es hört sich so an als gibst du dadurch deine Bildrechte an das Unternehmen ab und die dürfen das dann ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung nutzen. Damit wäre ich an deiner Stelle sehr Vorsichtig. Die dürfen dann mit deinem Gesicht Werben und es auch unabhängig von deren Seite für andere Projekte verwenden ohne das du nur einen Cent dafür bekommst.Ich würde so etwas nicht machen. Hoffe ich könnte dir helfen.

LG Actingpool

Hallo Juliette,
leider ist die Antwort nicht verbindlich, da ich die Modelagentur …com nicht kenne. Aber im Normalfall würde ich die Wortformulierung der Einverständniserklärung als unbedebklich einstufen. Mit „inhaltlich“ verstehe ich die Texte die das Bild umschreiben, ein Artikel in Zusammenhang wo das Bild veröffentlicht wird oder ein „Slogan“ unterhalb des Bildes ect. Das das Bild auf a la XXX… Seiten erscheint kannst du hier nicht vermeiden, denn Du gibst es „ohne jegliche zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung“ frei.

Viel Glück
Casting-Power
Team

Achtung: „inhaltlich“ meint im Urheberrecht NICHT Thema oder Kontext: Gemeint sind vielmehr die Träger des Inhalts. Ein Bild mit inhaltlich unbeschränkt vergebenen Nutzungsrechten darf also z.B. in allen möglichen Büchern, Zeitschriften, auf Plakaten, T-Shirts und Tassen auftauchen.

Ups - sorry. War lange Zeit nicht aktiv.

Also - es ist super wenn man ein gutes Bild hat das man für Werbung, Präsentationen im Druck- oder Internetbereich her gibt.
Aber dank modernen Bildbearbeitungsprogrammen kann man z.B. nur den Kopf nehmen und auf einen anderen Körper setzen.
Beispiel:
Es geht um Diätenwahn. Wir haben eine extrem abgehungerte Frau. Der Körper ist genau das Bild was optimal für die Werbung der Flyer und der Homepage passt. Nur ihr Gesicht sieht - mild gesagt - schräg aus. Also nimmt man Deinen KOPF, retuschiert ihn auf den Magersüchtigen und macht Dein Gesicht schmaler. Jetzt kann es passieren, das die WERBUNG so gut ankommt, das es große Agenturen annehmen und auf einmal siehst DU dich auf Plakatwänden an der Hauptstraße oder im Fernsehen wieder. Freunde und Bekannte rufen an und fragen entsetzt, was mit Dir passiert ist. Dein Chef fragt, ob Du früher magersüchtig warst und jetzt dein BILD verkauft hast. etc…
Ähnliche Fotomontagen können natürlich auch in die Erotikbranche rutschen oder als GESICHT für eine Abzockfirma verwendet werden weil DU es GENERELL FREIGEGBEN hast.

Deshalb sollte man bestimmte Nutzungsrechte ausschließen.

Hoffe das es noch nicht zu spät für eine Antwort war.
Gruss aus Stuttgart

Das kann natürlich