Bildrechte

Einem Vermieter wurden Bilder zur Suche eines Nachmieters zur Verfügung gestellt.
Nachdem dieser Nachmieter nun anscheinend auch wieder ausgezogen ist sucht der ehemalige Vermieter erneut nach einem Mieter und verwendet wieder die damals zur Verfügung gestellten Bilder.
Ist dies zulässig?

Hinzu kommt das einiges auf den Bilder nicht mehr vorhanden ist (z.B. ein extra abgebildeter Spielplatz) und u.a. auch das Fahrzeug des ehemaligen Mieters zu sehen ist.

Hallo,

da hier kein Mensch wissen kann, welche (auch mündliche) Vereinbarung der Überlassung der Bilder zu Grunde liegt, kann auch niemand seriös beurteilen, ob hier Missbrauch vorliegt.

Daß der Vermieter evtl. mit unzutreffenden Bildern für seine Wohnung wirbt, ist allerdings grundsätzlich eine völlig andere „Baustelle“, die mit der Ausgangsfrage tendenziell nichts zu tun hat.

&Tschüß
Wolfgang

Das weiß nur der Fotograf (Mieter) der die Bilder gemacht und dem Vermieter zur Verfügung gestellt hatte. Was dabei genau vereinbart wurde.

Die Bildrechte hat der ehemalige Mieter. Sie könnte aber auch auf den Vermieter übergegangen sein, je nach Absprache.

Das die Bilder nicht mehr ganz aktuell sind (Spielplatz) ist nicht dein Problem, da kann sich der Mietinteressent drum kümmern !
Und dein Auto ?
Kann man das Kennzeichen lesen ? Das ist doch auch das Problem des damaligen Fotografen, warum hat er es nicht unkenntlich gemacht oder noch einfacher, den Wagen aus dem Bild gefahren.

MfG
duck313

Warum unbedingt aus einer Mücke ein Rüsseltier machen wollen? Willst du Kapital aus der Sache schlagen, und suchst jetzt nach Ansätzen hierfür?

Du hast die Bilder dem Vermieter zwecks Vermietung der Wohnung zur Verfügung gestellt. Hast du dabei ausdrücklich erklärt, dass diese Erlaubnis zur Verwendung zum Zwecke der Vermietung auf genau diesen Einzelfall beschränkt sei? Was ändert sich für dich, wenn die Bilder für zwei, drei oder vier künftige Vermietungen verwendet werden?

Du selbst hast dein eigenes Auto mit aufgenommen (was du hättest vermeiden können, wenn dir dies wichtig gewesen wäre), und es war daher auch im Falle der ersten Verwendung für beliebige dritte Interessenten erkennbar. Warum soll dies jetzt im Falle der 2. Vermietung plötzlich ein Problem sein, wenn es damals kein Problem war?

Und was das Alter der Bilder und ggf. inzwischen veränderte Dinge angeht: Das hat doch nichts mit dir zu tun. Es hätte auch damals bereits unmittelbar nach Aufnahme etwas passieren können, was die Situation verändert hätte. Es ist eben der Lauf der Welt, dass sich Dinge ändern. Es ist hier einzig und alleine eine zwischen Vermieter und potentiellem neuen Mieter zu klärende Angelegenheit darauf hinzuweisen, dass sich Dinge gegenüber den Bildern geändert haben, und ob man dann trotzdem zu einem Mietvertrag kommt, oder nicht/diesen hinterher ggf. anficht, eine Mietminderung durchsetzt, … Es ist doch für dich egal, ob der Vermieter jetzt gleich bei Übermittlung der Fotos schreibt, dass der Spielplatz nicht mehr da ist, oder der Interessent das erkennt, und den Vermieter darauf anspricht, und ob der Interessent hieraus ggf. dann entsprechende Konsequenzen zieht. Probleme anderer Leute!

Es wurde nichts speziell vereinbart.
Zunächst wurde mittels der Bilder selbst ein Nachmieter gesucht. In diesen Bildern wurde z.B. auch das Kennzeichen unkenntlich gemacht.
Dann fragte der Vermieter an, ob man ihm Bilder zur Verfügung stellen könnte, damit er noch in anderen Portalen nach Nachmietern suchen kann. Hierbei wurde wohl vergessen das Kennzeichen unkenntlich zu machen.

Nette Unterstellung!
Nein! Es soll kein Kapital daraus geschlagen werden.
Und ja, es ist bei er Aufnahme der Bilder ein Fehler unterlaufen.

Es geht lediglich darum ob ihm untersagt werden kann die Bilder zu nutzen.

Da das Verhältnis mittlerweile durch den ehemaligen Vermieter erheblich beeinträchtigt wurde (z.B. durch nicht gemachte NK-Abrechnungen u.ä. - welches jetzt gerichtlich eingefordert wird) ist lediglich nicht einzusehen, dass er die Bilder weiterhin nutzt.

Ich würde das Auto einfach wegfahren…

OK, also kein Kapital im Sinne von Geld, sondern lediglich im Sinne von „dem anderen was in den Kaffee tun“. Das ist natürlich etwas vollkommen anderes. Bei solch ehrenwerten Gründen will ich nichts gesagt haben. :innocent:

Den Fehler bei der Aufnahme hat man selbst gemacht. Den kann man jetzt nicht im Nachhinein dem Vermieter in die Schuhe schieben. Und wenn man nicht ausdrücklich gesagt hat, dass sich die Bereitstellung der Bilder zwecks Vermietung nur auf genau diesen einen Fall beschränken würde, und die Bilder danach sofort zu vernichten wären, dann hat man da mE auch keine Handhabe. Es liegt in der Natur der Sache, dass Wohnungen mehrfach vermietet werden, und damit auch eine mehrfache Verwendung der Bilder erwartbar ist. D.h. wenn man die nicht gewollt hätte, hätte man sie eben ausdrücklich ausschließen müssen.

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