ein Bekannter ist als Grafiker mit 100%Bildschirmarbeit tätig.
Er klagt in letzter Zeit bei der Arbeit verstärkt über Augenbrennen und Ermüdungserscheinungen des Auges.
Desweiteren ist der Bildschirm an dem er arbeitet unscharf und verzerrt.
Frage: Muß der Arbeitgeber diesen Mangel beseitigen und wen er dies unterläßt (wie im vorliegenden Fall) kann dann die Arbeit an diesen Geräten verweigert werden?
Hallo!
Dein Bekannter sollte sich mal die „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten“ zu Gemüte führen. Findet er z.B. hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bildscharbv/
Weiterhin ist für ihn das Arbeitsschutzgesetz von Belang,
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/arbschg/
insbesondere die §§ 3 bis 14 (Pflichten des Arbeitgebers), aber auch §§ 15 bis 17 (Pflichten und Rechte der Beschäftigten).
Frage: Muß der Arbeitgeber diesen Mangel beseitigen
Eindeutig ja, wenn er in genügendem Umfang informiert wurde (am besten schriftlich, wenn´s mündlich wie in diesem Fall anscheinend nicht ausreicht - im Optimalfall mit einer ärztlichen/augenärztlichen Bescheinigung). Mit einer Arbeitsniederlegung bzw. Verweigerung soll er sehr vorsichtig sein.
Mögliche Ansprechpartner können sein: Vorgesetzte, Betriebs-/Personalrat, Betriebsarzt, betrieblicher Beauftragter für Arbeitssicherheit/-schutz, Berufsgenossenschaft…
Gruss
Pauli