Bildschirmarbeitsplatz

Hallo,

ein Arbeiter der an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeitet hat das Recht auf eine Augenuntersuchung.
„Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens in regelmäßigen Abständen zu ermöglichen.“
Was ist jetzt unter „regelmäßigen Abstände“(1 oder mehr Jahre) zuverstehen?

Gruss
Heinz

Hallo

Was ist jetzt unter „regelmäßigen Abstände“(1 oder mehr Jahre)
zuverstehen?

Alle 5 Jahre, ab 45 Jahre alle 3 Jahre

http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/publications/mer…

Gruß,
LeoLo