Bildschirmbrille steuerlich absetzbar?

Hallo. Ich sitze an der Steuererklärung 2011. In dem Jahr habe ich mir eine gute Bildschirmbrille für 400.- € geleistet. Ich bin Freiberufler und ein großer Teil meiner Tätigkeit findet vor dem Computer (Bildschirm) statt. Weiß jemand, ob ich die Kosten für die Brille steuerlich geltend machen kann? Danke und Gruß Kurt

hallo,

ja, das geht unter bestimmten voraussetzungen.

es muß ärztlich festgestellt werden, daß für die bildschirmarbeit zwingend eine brille gebraucht wird. weiterhin muß dem fa gegenüber nachhaltig belegbar sein, daß der überwiegende teil der arbeit vor dem bildschirm stattfindet.
daher: ärztliches attest holen, das genau das aussagt, dazu eigene ausführliche erläuterung der tätigkeit und der notwendigkeit der bildschirmarbeit.
ideal ist, wenn der arzt bestätigt, daß man „im alltagsgebrauch“ keine brille braucht oder hierfür bereits eine „private“ hat.
dann sind die kosten voll absetzbar.

saludos, borito

Hi, vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann geht das bei mir wohl eher nicht. Das ärztliche Attest ist schon ein paar Jahre alt und als Schauspielcoach (bei dem ich die Brille dann nicht brauche) wird es dann wohl schwer, den ‚überwiegenden Teil‘ nachzuweisen. Trotzdem vielen Dank.
Beste Grüße
Kurt

Hallo,

daß weiß ich leider nicht.

Viele Grüße

Paola