Bildung einer Wohngemeinschaft

ich möchte einen Bekannten bei mir wohnen lassen.Bin selbst Harzt IV Empfängerin,gesch. ein Kind. Um nicht als Bedarfsgemeinschaft eingestuft zu werden(was auch nicht der Fall ist)da jeder seinen Unterhalt selbst bestreitet und keine gegenseitigen Verpflichtungen bestehen,werde ich einen Untermietvertrag abschliessen. Ist das korrekt? was muss ich bei der Arge angeben? was er an Miete bezahlt und sonst?Muss er Auskunft über sein Einkommen machen? Wir haben nicht die Absicht zu betrügen aber auch nicht gezwungener Maßen das er für mich und mein Kind aufkommen muss. Er wird nicht für mich und mein Kind sorgen und wie lange er bei uns wohnt ist nicht absehbar.Keinerlei Verpflichtungen!
Danke für eure Antwort

Hi-ich denke das du das angeben musst-allerdings würden mich die Antworten auf deine Fragen auch mal interessieren, da ich die gleiche Absicht habe.

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Hallo Sandyros,
ich gehe mal davon aus, dass ein reines Untermietverhältnis besteht. Dafür stellst Du Deinem Bekannten einen Untermietvertrag aus. Vorher musst Du natürlich die Erlaubnis des Vermieters zur Untervermietung einholen. Das einzige, was Euch passieren kann, ist, dass ein Kontroll-Besuch vom Amt erfolgt. Bei dem wird dann nachgeprüft, ob ihr wirklich keine Bedarfsgemeinschaft seit. (Getrennte Schlafräume, Kühlschrank, Bad… usw.).
Grüße
Almut

Liebe Almut
wir haben getrennte Zimmer, Kühlschrank nicht (er hat ein Fach in meinem, da sich ein eigener nicht lohnen würde.(Er ist einfach zu wenig da. Der nicht benutzte Kühlschrank steht im Keller- im Bad hat er einen eigenen Schrank für seine Sachen, so auch für seine Bekleidung - da ist nichts in meinen Schränken.Wenn ein Besuch vom Amt kommen würde - muss ich die reinlassen? in sein Zimmer? auch wenn er nicht da ist?( Er ist nicht oft da und wenn,nur kurz, er arbeitet weiter weg.
Trotzdem sage ich Danke

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