Bildungsgutscheidung Weiterbildung abbrechen wegen Jobangebot - muss man Kosten tragen?

Hallo zusammen,

Herr X bekommt einen Bildungsgutschein zur Weiterbildung (6 Monate in Vollzeitunterricht) als „Wirtschaftsfachwirt“ gewährt, da er seit über 1 Jahr arbeitslos ist und trotz hoher Qualifikation und Berufserfahrung und vielen Bewerbungen keinen Job findet. Er hat ALG1 bezogen, welches seit 5 Monaten abgelaufen ist. ALG2 wurde NICHT beantragt, da die Ehefrau auch arbeitet und ein mehr oder weniger ausreichendes Einkommen erreicht. Herr X ist auch über Frau X familienversichert. Herr X hat also KEIN Einkommen.

Was passiert, wenn Herr X die Weiterbildung anfängt und dann aber ein Jobangebot bekommt, welches er annehmen möchte? Muss er die Kosten (oder anteilige Kosten) der Weiterbildung tragen? Oder kann er den angebotenen Job antreten ohne negative Folgen für ihn?? Kann er die Weiterbildung auch kurz vor Start absagen?

Vielleicht weiß jemand einen Rat!

Vielen Dank!!
terry2009

Hallo,

leider darf ich keine Rechtsberatung machen und die Auskunft zu Ihrer Frage wäre nach Meinung einiger  RA´s schon eine Rechtsauskunft und dann würde ich eine Abmahnung riskieren. Sorry. Hoffe, dass ein anderer helfen kann / darf.

Ja  er   kann auch  kurzfristig  absagen und  einen job  annnehmen .Arbeit  geht  immr  vor Maßnahme