Bildungsgutschein

Hallo ihr Lieben,

eine kurze Frage:

Mal angenommen, jemand erfüllt gemäß Aussage des Bearbeiters bei der BA den Anspruch auf einen Bildungsgutschein.

Der Arbeitsuchende macht sich entsprechend kundig und sucht sich eine Weiterbildungseinrichtung aus. Qualitativ ist die Weiterbildung sehr gut und auch die Zahl derer, die danach eine Arbeit entsprechend der Weiterbildung gefunden hat, ist gut. Und nehmen wir an, diese Einrichtung erfüllt sämtliche Förderungsvoraussetzungen um dort den Bildungsgutschein einsetzen zu können und auch das abgesprochende Ausbildungsziel wird erreicht.

Zumindest dem Grunde nach dürfte ja jetzt dem Ausstellen und Einsetzen des Bildungsgutscheins nichts entgegen stehen.

Der Bearbeiter bei der BA ist aber der Meinung, dass das ja alles schön und gut sei und auch von der Weiterbildung selbst ist er ganz angetan, aber die Kosten seien zu hoch.

Jetzt meine Frage: Wenn der Träger aber entsprechend zugelassen ist und eigentlich auch sämtliche Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann dann die BA einfach nur aus Kostengründen den Bildungsgutschein verweigern?

LG und danke
S_E

Hallo,

soweit bekannt, gibt es bei Bildungsgutscheinen in der Tat einen gewissen Bemessungsspielraum, welcher über Bewilligung oder Ablehnung entscheiden kann.

Einfach mal versuchen, bei anderen Anbieterd eine vergleichbare Fortbildung zu günstigeren Konditionen zu finden.

mfg

Ennlo

Hi,

Jetzt meine Frage: Wenn der Träger aber entsprechend
zugelassen ist und eigentlich auch sämtliche
Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann dann die BA
einfach nur aus Kostengründen den Bildungsgutschein
verweigern?

Leider ja. Hab ich selbst auch erlebt: Ich wollte eine Umschulung machen; die Sachbe"arbeit"erin im AA entschied jedoch aufgrund mindestens zehn Jahre alten „Wissens“, daß ich damit keine Chancen im vorgesehenen Berufsfeld hätte und verweigerte die Förderung. Ich mußte sie letztendlich selbst bezahlen und kann mir heute aussuchen, wo ich arbeiten will. Dafür ging ein beträchtlicher Teil meiner Altersrückstellungen drauf (weil ich natürlich während der Umschulung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stand und daher für meinen Lebensunterhalt ebenfalls aus eigenem Vermögen aufkommen mußte).

Hätte ich kein Geld zur Verfügung gehabt, dann hätte mich das AA aufgrund meines leicht fortgeschrittenen Alters vermutlich in die Dauerarbeitslosigkeit begleitet.

Mit anderen Worten: Eine Umschulung kann gefördert werden, muß aber nicht.

Gruß S

Hallo

kann dann die BA einfach nur aus Kostengründen den Bildungsgutschein verweigern?

Leider ja.

Ich würde es aber noch beim Vorgesetzten, dessen Vorgesetzten usw. oder per Widerspruch (wenn möglich) versuchen, bevor ich mich damit abfinde.

Viele Grüße

Hallo,

Mal angenommen, jemand erfüllt gemäß Aussage des Bearbeiters
bei der BA den Anspruch auf einen Bildungsgutschein.

Maßgeblich ist nicht die Aussage sondern ein Bewilligungsbescheid.

Der Arbeitsuchende macht sich entsprechend kundig und sucht
sich eine Weiterbildungseinrichtung aus. Qualitativ ist die
Weiterbildung sehr gut

Welche Institution hat dies festgestellt?

und auch die Zahl derer, die danach
eine Arbeit entsprechend der Weiterbildung gefunden hat, ist
gut.

Wer behauptet dies?

Zumindest dem Grunde nach dürfte ja jetzt dem Ausstellen und
Einsetzen des Bildungsgutscheins nichts entgegen stehen.

Kann sein.

Der Bearbeiter bei der BA ist aber der Meinung, dass das ja
alles schön und gut sei und auch von der Weiterbildung selbst
ist er ganz angetan, aber die Kosten seien zu hoch.

Meinungen sind nicht rechtsverbindlich sondern nur Bescheide.

Jetzt meine Frage: Wenn der Träger aber entsprechend
zugelassen ist und eigentlich auch sämtliche
Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann dann die BA
einfach nur aus Kostengründen den Bildungsgutschein
verweigern?

Ja, es könnten ja kostengünsterige Alternativen zur Verfügung stehen. Ablehnungsgründe sind dem jeweiligen Bescheid zu entnehmen.

Gruß
Otto

Hi,

Ich würde es aber noch beim Vorgesetzten, dessen Vorgesetzten
usw. oder per Widerspruch (wenn möglich) versuchen, bevor ich
mich damit abfinde.

Hab ich gemacht. Die Be"arbeit"erin des Widerspruchs hat dann die Widersprecherin befragt und ihre „Argumente“ eins zu eins übernommen.

Gruß S

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Ja das kann Sie.

Grund: Ein Bildungsgutschein ist eine Kann Leistung.

Heisst: Sie können einen ausstellen müssen es aber nicht.