Hallo ihr Lieben,
eine kurze Frage:
Mal angenommen, jemand erfüllt gemäß Aussage des Bearbeiters bei der BA den Anspruch auf einen Bildungsgutschein.
Der Arbeitsuchende macht sich entsprechend kundig und sucht sich eine Weiterbildungseinrichtung aus. Qualitativ ist die Weiterbildung sehr gut und auch die Zahl derer, die danach eine Arbeit entsprechend der Weiterbildung gefunden hat, ist gut. Und nehmen wir an, diese Einrichtung erfüllt sämtliche Förderungsvoraussetzungen um dort den Bildungsgutschein einsetzen zu können und auch das abgesprochende Ausbildungsziel wird erreicht.
Zumindest dem Grunde nach dürfte ja jetzt dem Ausstellen und Einsetzen des Bildungsgutscheins nichts entgegen stehen.
Der Bearbeiter bei der BA ist aber der Meinung, dass das ja alles schön und gut sei und auch von der Weiterbildung selbst ist er ganz angetan, aber die Kosten seien zu hoch.
Jetzt meine Frage: Wenn der Träger aber entsprechend zugelassen ist und eigentlich auch sämtliche Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind, kann dann die BA einfach nur aus Kostengründen den Bildungsgutschein verweigern?
LG und danke
S_E