Liebe/-r Experte/-in, wenn ich an einer Weiterbildung teilnehme, die durch einen
Bildungsgutschein bezahlt wird und während der Weiterbildung ein teilzeit
Masterstudium beginne muss ich die Maßnahme dann abrechen? Man bezieht ja keine
Einkünfte über das Studium und in § 9 SGB II geht´s ja nur darum… Also ist es doch ok
wenn ich das Studium antreten würde und meine Weiterbildung trotzdem zu Ende
machen würde, oder?
Vielen Dank für eine unverbindliche Antwort…
Alijoscha
es gibt sonderregelungen die sie mit ihrem zuständigen jobcenter bzw. der arbeitsagentur klären müssen
mfg.
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