Bildungsgutschein - Anspruch auf Arbeitslosengeld

Hallo,
ich hätte da eine dringende Frage:
Mein Anspruch auf Arbeitslosengeld I endet am 30.05.2010, Arbeitslosengeld II werde ich nicht beantragen.
Nun habe ich meinem Arbeitsberater überreden können mir eine Fortbildung bzw. einen Bildungsgutschein zu geben, dass soll Morgen über die Bühne gehen.

Nun werde ich damit frühestens zu Kursen ab dem 01.06.2010 beginnen können.

Ist es richtig das ich damit keine „Verlängerung“ meiner Bezüge um die Dauer der Fortbildung erhalte?
Auch keine Krankenversicherung?

Danke Gruß
Jan

Hallo Jan,

unten der Link zum Artikel, Bildungsgutscheine der Bundesagentur für Arbeit!
Einfach nach unten „Scrollen“ bis zum Artikel:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsgutschein

Frag deinen Sachbearbeiter beim AA, wie es mit der KV und sonstigen Leistungen aussieht. Ob Versicherungsschutz gewährleistest ist, und die Geldbezüge weiter wie bisher auf Dein Konto überwiesen werden.

Zuviel Geld oder wie jetzt, falscher Stolz? Es wird dir nicht anderes übrig bleiben, als einen Antrag zu stellen, alleine schon wegen der KV, RV, und oder sonstigen Sozialleistungen zu erhalten. Normal wirst Du automatisch nach 12 Monaten ALG I ausgesteuert zum ALG II, dieses zu beantragen.

Das Du kein ALG II willst/bekommen (möchtest), das ist keine Schande, sprich das Geld in Anspruch zu nehmen. 358.- + evtl. Mietzuschuss und Nebenkosten und oder durchaus mehr Geld.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang

Hallo Jan,

wenn Sie keinen Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld haben, können lediglich die Weiterbildungskosten übernommen werden. Nachlesen können Sie das hier:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26396/zentraler-Cont…

Viele Grüße

Guten Tag.

Tut mir Leid, ich konnte nicht früher antworten.
Ich hoffe Ihre Frage wurde bereits beantwortet.

Der Bildungsgutschein hätte ja durch Ihren Arbeitsvermittler bis auf den Tag des Ende Ihres Arbeitslosengedl 1 Anspruches befristet sein müssen und die Bildungsmaßnahme muß ja innerhalb der Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheines anfangen.