Bildungsgutschein Maßnahme Weiterbildung

Es bezieht jemand ALG I und bestreitet seit Mai eine berufliche Weiterbildung mit Bildungsgutschein zum Fachinformatiker. In dieser beruflichen Weiterbildung ist ein 7 monatiges Praktikum enthalten. Laut der Firma darf man sein Praktikum selbst suchen und sich auch selbst bewerben. Die Weiterbildung findet in München statt, ALG Bezieher bekommt ganz normal ALG I und Fahrtkosten. Dieser möchte aber sein Praktikum in Zürich (Schweiz) machen, das 300 km entfernt ist, weil es dort in diser Branche übernahmegarantie nach erfolgreicher Prüfung gibt. Muss Arbeitsamt diesem Praktikum zustimmen???

Danke für Antworten.

Ermessensangelegenheit. Dem Praktikum muss nicht zugestimmt werden. Sofern eine Erklärung seitens des potentiellen Arbeitgebers vorliegt, dass eine Einstellung im Anschluss verbindlich erfolgt, tut sich die ARGE leichter, insbesondere, wenn es kostengünstiger ist, als andernorts.

Gruß vom Plüschfisch