Hallo zusammen,
angenommen jemand macht sich selbstständig und bekommt einen Gründerzuschuss.
Bevor die Person sich selbstständig gemacht hat, hat sie einen Bildungsgutschein vom Arbeitsamt bekommen und besucht die geförderte Maßnahme seit einiger Zeit (d.h. bereits vor der Zeit vor dem Antrag auf Gründerzuschuss).
Meine Frage, die ich diskutieren möchte, lautet:
Kann das Arbeitsamt sich nun weigern (d.h. ab Selbstständigkeit) die Bildungsmaßnahme weiter zu bezahlen?
Herzliche Grüße
knuffel1958