Guten Tag,
ich habe eine spezielle Frage, die mir die Arbeitsagentut nicht hinreichend beantworten konnte.
Folgendes:
Ich habe von 2002 bis 2005 IT-Systemelektroniker gelernt!
Jetzt bin ich seit 2006 bis Sylvester 2009 bei der Bundeswehr als Soldat auf Zeit, auch in einer IT-Funktion, die ich aber „draussen“ nicht verwenden kann.
Ich bekomme Übergangsgebührnisse von Dezember bis Juni (60 - 90 % meines Lohnes) und habe Gelder (ca. 3000 Euro) für Weiterbildungen zur Verügung.
ich mache bis Ende Januar eine Weiterbildung, die 2000 Euro kostet und dann bis Anfang März eine Weiterbildung die 1000 Euro kostet, also ist das Weiterbildungsbudget weg.
Jetz war ich schon beim Arbeitsamt, hab mich gemeldet und es gäbe jetz eine echt super Weiterbildung (MCSE) die mit Bildungsgutschein gefördert werden würde, von Mitte März bis September.
Jetz sagt meine Fallmanagerin (Die ich übrigens echt nett finde, hat mir viel geholfen) dass mir der Bildungsgutschein erst ab meiner Arbeitslosigkeit im Juli zustehen würde, weil ich Übergangsgebührnisse beziehe.
Im SGB III steht aber das Nebeneinkünfte aus jetziger oder Früerer Tätigkeiten (also Übergangsgebührnisse) einfach an das Arbeitslosengeld angerechnet werden könnten, also würde ich kein Arbeitslosengeld bekommen (Was ich ja gut finden würde) aber die Weiterbildung doch bekommen würde oder??
Ich weiß, ist ein bischen verzwickt, aber bitte helft mir!!!