Guten Tag,
ich habe während meines Studiums den Bildungskredit erhalten.
Diesen habe ich benötigt um mir diverse Bücher, Software etc.
anzuschaffen und um mein Auto und die Fahrtkosten zur FH zu finanzieren. Es handelt sich um die Summe über 7000Euro während den
letzten 3 Jahren. Ist es möglich, die bisher gestundeten Zinsen seit Auszahlungsbeginn als Sonderausgaben geltend zu machen?
Ich habe bisher leider nur Beiträge gefunden, in denen beschrieben wird, daß man die Kreditzinsen beim Kauf einer Immobilie und anschließender Vermietung angeben kann.
Vielen Dank für Eure Hilfe,
Gregor Knappik
Hallo gregor,
ich gehe mal davon aus, das es sich um ein Erststudium handelt und es sich auch nicht berufsbegleitend abgespielt hat. Somit sind die damit entstandenen Kosten als Sonderausgaben abzugsfähig. Die Höchstbeträge sind für 2001: 1800,-, 2002-2004: 920,-, ab 2005: 4000,-.
Als Sonderausgaben kannst Du alle direkt mit dem Studium in Verbindung stehenden Kosten absetzen. Dazu gehören u.a. die Bücher. Das Auto sowie die Unterhaltskosten kannst Du nicht absetzen, da dort die private Mitveranlassung eine Rolle spielt. Jedoch kannst Du die Fahrtkosten anhand von Pauschbeträgen selbst berechnen (gefahrenen km x PB x Anzahl Tage). Die Zinsen wären, sofern sie schon tatsächlich gezahlt sind (Abflußprinzip)entsprechend aufzuteilen in den Bereich der dem Studium zuzuordnen ist (also Bücher etc) und dem bereich der privat veranlasst ist (also Auto, Benzin, versicherung usw.). Da aber die Zinsen gestundet sind, kannst Du diese auch noch nicht abziehen.
Gruß
Michael