Bildungsträger verweigert vor Abschluss der Umschulung die Aushändigung von IHK Zertifikat

Hallo
Darf ein Bildungsträger die Aushändigung von IHK Zertifikaten verweigern?
Ist die IHK Urkunde mein Eigentum auch wenn sie der Schule übersand worden ist?
Habe ich ein Recht die IHK Urkunde über die bestanene Prüfung nach deren Ausstellung oder liegt das im ermessen der Schule? Was ist zu tun?

Ich mache gerade eine 21 monatige Umschulung zur Fachkraft für Schutz und Sichherheit. Zu Beginn dieser Ausbildung wurde als (laut Bildungsvertrag ZUSATZQUALIFIKATION) die Sachkunde nach §34 a unterrichtet und mit IHK Prüfung erfolgreich abgeschlossen. Das Zertifikat der IHK wurden zur Schule geschickt
Mein Bildungsträger (Schule) verweigert jetzt die Übergabe des IHK Zertifikates über die bestandene Sachkundeprüfung vor Ablauf der restlichen Ausbildung bei ihm. Vermutlich als Druckmittel zur weiteren geschäftlichen Bindung.
Die IHK fühlt sich nicht zuständig da alle Schüler unterschrieben haben das die Zusendung an den Bildungsträger erfolgen darf und kann allenfalls eine kostenpflichtige Abschrift erstellen, jedoch nicht das Original.

Vielen dank für die Hilfe.

Hallo,

ich sehe keinerlei Rechtsgrundlage, aufgrund dessen der Bildungsträger Eigentum oder Besitz an einer Prüfungsurkunde geltend machen kann.

Grundsätzlich ist mW eine IHK-Prüfung ein Rechtsgeschäft zwischen Prüfling und IHK - grundsätzlich unabhängig davon, in welchem Zusammenhang diese Prüfung erfolgt und ob dem Prüfling die Gebühren von Dritten erstattet werden.
Bestandteil dieses Vertrages ist die Aushändigung der Urkunde bei erfolgreicher Teilnahme an den Prüfling. Dabei spielt der Weg der Zustellung der Prüfungsurkunde ebenfalls keine Rolle.

Auch ein AG hat zB grundsätzlich nur den Anspruch, Prüfungsurkunden im Original einsehen zu können. Für notwendige Nachweise sind Kopien idR ausreichend.

&Tschüß
Wolfgang

Schau mal in den Vertrag,den du mit dem Umschulungsträger geschlossen hast. Ziel der Umschulung ist der Erwerb eines Berufsabschlusses mit IHK-Zertifikat,nicht die Beendigung der Maßnahme. Aus diesem Grund gibts in solchen Verträgen üblicherweise eine Klausel,wonach die Maßnahme entweder mit Ablauf der offiziellen Umschulungszeit endet oder mit Erwerb des IHK-Zertifikates. Entscheidend ist dabei, was früher der Fall ist. Heißt praktisch: Wenn du die IHK-Prüfung noch vor Ablauf der Umschulungszeit erfolgreich bestanden hast, ist deine Umschulung mit diesem Zeitpunkt beendet.
Ich würde mal der IHK einen kleinen Tip geben,was dieser Umschulungsträger veranstaltet,die sind da in der Regel ganz wild auf solche Verfehlungen.

Hallo,

Schau mal in den Vertrag,den du mit dem Umschulungsträger
geschlossen hast. Ziel der Umschulung ist der Erwerb eines
Berufsabschlusses mit IHK-Zertifikat,nicht die Beendigung der
Maßnahme. Aus diesem Grund gibts in solchen Verträgen
üblicherweise eine Klausel,wonach die Maßnahme entweder mit
Ablauf der offiziellen Umschulungszeit endet oder mit Erwerb
des IHK-Zertifikates. Entscheidend ist dabei, was früher der
Fall ist. Heißt praktisch: Wenn du die IHK-Prüfung noch vor
Ablauf der Umschulungszeit erfolgreich bestanden hast, ist
deine Umschulung mit diesem Zeitpunkt beendet.

Könnte so sein.
Es könnte aber auch ganz anders sein… Beispielsweise könnte eine bestimmte Zeit praktischer Tätigkeit noch dazu gehören. Oder der Nachweis, dass bestimmte Ausbildungsinhalte vermeittelt wurden. Oder … Oder …

Ich würde mal der IHK einen kleinen Tip geben,was dieser
Umschulungsträger veranstaltet,die sind da in der Regel ganz
wild auf solche Verfehlungen.

Vielleicht ist alles in Ordnung?

Gruß
Jörg Zabel