Guten Morgen,
Ich habe gehört das jeder Arbeitnehmer jährlich zwei Tage Anspruch auf Bildungsurlaub hat und er in der Zeit zwar Bildungseinrichtungen (wie Museen, VHS etc.) besucht haben muss, aber diese müssen nicht fachlich mit seinem Beruf zusammenhängen, ist das korrekt?
Liebe Grüße Jessica
Hallo Jessica,
das habe ich auch gehört. Für NRW kann man das z.B hier http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Weiterbildung/… nachlesen. Es sind 5 Tage im Jahr. Das Angebot muss allerdings für Bildungsurlaub „zugelassen“ sein. Engischkurs in Kapstadt geht, Töpferkurs in der Toskana ist eher kritisch.
Viele Grüße
Elton
Hallo,
Ich habe gehört das jeder Arbeitnehmer jährlich zwei Tage
Anspruch auf Bildungsurlaub hat
Jeder ganz sicher nicht, da es nicht für jedes Bundesland ein Gesetz gibt, was den Bildungsurlaub regelt.
und er in der Zeit zwar
Bildungseinrichtungen (wie Museen, VHS etc.) besucht haben
muss, aber diese müssen nicht fachlich mit seinem Beruf
zusammenhängen, ist das korrekt?
Wofür der Bildunsurlaub genommen werden kann (nicht muss), ist in den Bildungsurlaubsgesetzen geregelt. http://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsurlaub
MfG
Hallo Jessica,
das habe ich auch gehört. Für NRW kann man das z.B hier
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Weiterbildung/…
nachlesen. Es sind 5 Tage im Jahr. Das Angebot muss allerdings
für Bildungsurlaub „zugelassen“ sein. Engischkurs in Kapstadt
geht, Töpferkurs in der Toskana ist eher kritisch.
Nicht ganz!
Richtig sind die 5 Tage und auch das die Fortbildungsmaßnahme „anerkannt“ sein muss. Das kann jedoch auch ein Kurs sein: -Jetzt haltet euch fest!- „Backen für Weihnachten“ Wenn dieser Kurs eingetragen ist, dann geht der Mitarbeiter zum Backen! Diesen Fall hat es gegeben bei uns.
Gruss Daniel