Hallo zusammen,
lassen sich Kosten für einen Bildungsurlaub (Kursgebühr, Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegungspauschalen usw.
abzüglich eventueller Erstattungen durch den Arbeitgeber)
als Werbungskosten ansetzen? - sowohl aus EkSt-Sicht, als auch aus Sicht des Kindergelds
Beispiel:
Mitarbeiter oder Dualer Student im Bereich internationales Marketing
macht Bildungsurlaub (anerkannt gemäß Bildungsurlaubsgesetz),
der zu einem Sprachkurs genutzt wird.
Gruß
JoKu