Bildungsurlaub als Werbungskosten?

Hallo zusammen,

lassen sich Kosten für einen Bildungsurlaub (Kursgebühr, Fahrtkosten, Unterkunft, Verpflegungspauschalen usw.
abzüglich eventueller Erstattungen durch den Arbeitgeber)
als Werbungskosten ansetzen? - sowohl aus EkSt-Sicht, als auch aus Sicht des Kindergelds

Beispiel:
Mitarbeiter oder Dualer Student im Bereich internationales Marketing
macht Bildungsurlaub (anerkannt gemäß Bildungsurlaubsgesetz),
der zu einem Sprachkurs genutzt wird.

Gruß
JoKu

Besteht Zusammenhang mit Einkunftserzielung?
Hi !

Wenn die während des Bildungsurlaubs erzielten Kenntnisse und/oder Fertigkeiten für die Einkunftserzielung genutzt werden (können), dann können auch die Aufwendungen als Werbungskosten (und damit auch für das Kindergeld) berücksichtigt werden.

Hat der Bereich aber so gar keine Berührungspunkte zum beruflichen Wirken, dann entfällt der Ansatz als Werbungskosten (und damit auch die Berücksichtigung für das Kindergeld).

BARUL76

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Hi,

Wenn die während des Bildungsurlaubs erzielten Kenntnisse
und/oder Fertigkeiten für die Einkunftserzielung genutzt
werden (können), dann können auch die Aufwendungen als
Werbungskosten (und damit auch für das Kindergeld)
berücksichtigt werden.

Danke für die Info!

Hat der Bereich aber so gar keine Berührungspunkte zum
beruflichen Wirken, …

Z. B. Biodynamik und Partnerwerbungsverhalten des Wattwurms auf Helgoland. :wink:)

Gruß JK