Bildungsurlaub gleichzeitig Kündigung Arbeitszeugn

Ich benenne eine hypothetische Person Marc (Vertreter, plant seine Aktivitäten selber ein):
Ein AG will kein schriftliches Arbeitszeugnis für Marc ausstellen. Er ist nur verpflichtet wenn ein Grund vorliegt, zB Marc sich bewerben will. Marc möchte außer dem Zeugnis zu haben Bildungsurlaub(Niedersachsen) nehmen.

Wenn Marc erst BU beantragt, dann nach dem Zeugnis fragt weil er sich bewerben will, wird der AG natürlich sauer sein. Deshalb würde Marc erst Zeugnis, dann BU beantragen.

Kann der Chef den irgendwie verweigern? Gesetzlich glaube ich nicht, weil Anrecht drauf besteht. Er könnte aber ggf. eine Abteilungssitzung einberufen auf der Marc etwas sagen soll, um behaupten zu können „ich lasse dich, aber zu dem Zeitpunkt gehts betrieblich bedingt nicht." Und beim nächstmöglichen BU bist du ja nicht mehr hier…

Außerdem ist der BU bereits ab 10.6. 2Wochen, ich habe gelesen dass der in NRW 6Wochen vorher beantragt werden musste (laut einem Forenteilnehmer 2008). Kann AG nach Genehmigung etwas dagegen machen?
Oder sollte Marc einfach gleich 2Wochen normalen Urlaub beantragen , damit sein „Frei“ genehmigt wird, und den BU anschließend einreichen? Geht das?

Voraussichtlich wird Marc im August vorm Arbeitsgericht landen/Juni klagen, deshalb sollten die Antworten schon einigermaßen rechtlich sicher sein… :wink:
Vielen Dank für jede Hilfe !

(2Wochen BU weil 1Woche von 2012, die zweite anteilig, zB 3Tage BU, 2Tage Erholungsurlaub; denke das ist so korrekt.
Wen´s interessiert: Marc hofft gekündigt zu werden, sonst muss er spätestens Juni selber kündigen, um 1.9. eine Weiterbildung anzufangen.
Grund ist dass AG in div. Fällen Lohn nicht gezahlt hat u.v.m.)