Bildungsurlaub im Erholungsurlaub nehmen

Hallo

Angenommen, ein AN interessiert sich für einen bestimmten Bildungsurlaub, der in ca 8 Wochen genau in seinem Urlaub liegt, dann dürfte es mit der Genehmigung ja eigentlich keine Probleme geben.

Hätte aber der AN Anspruch darauf, seinen Erholungsurlaub später nachzuholen?
Insbesondere, wenn das Urlaubsjahr dieser Firma nicht vom 1.1. - 31.12., sondern bis Ende März geht?

MfG

Hallo

Angenommen, ein AN interessiert sich für einen bestimmten
Bildungsurlaub, der in ca 8 Wochen genau in seinem Urlaub
liegt, dann dürfte es mit der Genehmigung ja eigentlich keine
Probleme geben.

Hätte aber der AN Anspruch darauf, seinen Erholungsurlaub
später nachzuholen?

Der Urlaub ist dann für diese Zeit zu unterbrechen.
Es wird unterschieden zwischen Erholungsurlaub und Freistellung von Arbeitnehmern zum Zwecke der beruflichen und politischen Weiterbildung.

Gruß
Holger

Hallo,

dadurch, dass der AN sowieso weg wäre, ist es sicherlich kein Problem nur aufgrund der Vertretung den BU zu genehmigen. Allerdings hat der AN dann natürlich noch einen ausstehenden Erholungsurlaubsanspruch.

BU kann ohnehin nur aus triftigen betrieblichen Gründen abgelehnt bzw. dann eigentlich auch nur aufgeschoben werden. AN haben einen gesetzlichen Anspruch darauf.

Gruß
A.A., die demnächst 2 Wochen BU macht :smile: