Bildungsurlaub im Kündigungsfall

Guten Morgen,

ich hätte folgende Frage:
Ich arbeite im Moment in einer vom Arbeitgeber ungekündigten Stellung. Ich selber werde aber fristgerecht zum Ende des Jahres kündigen.
Ich würde gerne im November einen Bildungsurlaub machen. Nun meine eigentlich Frage: wenn mein Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Bildungsurlaubes bereits meine Kündigung auf dem Tisch hat, darf er mir den Urlaub dann verweigern? Also nur aus dem Grund, dass ich meine Stellung gekündigt habe?
Den eigentlich Antrag zum Bildungsurlaub würde ich vor meiner Kündigung einreichen (und auch genehmigt bekommen).

Danke schonmal für eure Hilfe

Betriebliche, berufliche, persönl. Weiterbildung?
Hallo, Fröschlein

Innerbetriebliche Weiterbildung: Im Prinzip hat der Angestellte die Pflicht, innerbetriebliche Weiterbildungen auch während der Kündigungszeit zu besuchen. Diese gilt als Arbeitszeit. Ein Urlaubsgesuch erübrigt sich also in diesem Fall. Innerbetriebliche Weiterbildung dient in der Regel der Erhaltung der Qualifikation in der Firma.

Berufliche Weiterbildung: Auf diese hat der Angestellte im Prinzip ein Anrecht, sofern diese im Arbeitsvertrag aufgeführt ist und diese der Firma dient, d. h. der Erhaltung bzw. Verbesserung der bisherigen Qualifikationen in der Firma. Falls sie der Qualifikation für eine neue Stelle dient, kann dieses Anrecht kaum geltend gemacht werden. Eine Geltendmachung mit unmittelbar nachfolgender Kündigung des Angestellten wird sich kaum mit Treu und Glauben vereinbaren lassen.

Auf persönliche Weiterbildung zur Erlangung neuer Qualifikationen hat der Angestellte unmittelbar vor einer Kündigung durch den Angestellten keinen Anspruch.

Möglicherweise findest du hier genauere Angaben:
Ihttp://www.bildungsurlaub.de/

Gruss
Adam

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