Mahlzeit,
wie wird in solch einem Fall verfahren:
Arbeitnehmer beantragt für das kommende Kalenderjahr den für ein Jahr zustehenden Bildungsurlaub von 5 Tagen und tritt diesen dann auch an (sagen wir mal, der BU findet Mitte März statt).
Mitte Mai kündigt der AN fristgemäß zu Ende Mai.
Wird ihm nun ein Teil (oder der ganze?) des BUs vom letzten Gehalt abgezogen? Oder ist es halt Pech für den zukünftig ehemaligen AG?
Gleiche Frage gilt natürlich auch, wenn der AN BU für die kommenden zwei Jahre beantragt und antritt und dann kündigt.
Danke für Eure Antwort -
Gruß
Aquilegia A.