Bildungsurlaub und Kündigung

Mahlzeit,

wie wird in solch einem Fall verfahren:

Arbeitnehmer beantragt für das kommende Kalenderjahr den für ein Jahr zustehenden Bildungsurlaub von 5 Tagen und tritt diesen dann auch an (sagen wir mal, der BU findet Mitte März statt).

Mitte Mai kündigt der AN fristgemäß zu Ende Mai.

Wird ihm nun ein Teil (oder der ganze?) des BUs vom letzten Gehalt abgezogen? Oder ist es halt Pech für den zukünftig ehemaligen AG?

Gleiche Frage gilt natürlich auch, wenn der AN BU für die kommenden zwei Jahre beantragt und antritt und dann kündigt.

Danke für Eure Antwort -

Gruß
Aquilegia A.

Hallo, so wie ich es verstanden habe, möchte der AN 2012 Bildungsurlaub für 2012 und 2013, also im Vorgriff nehmen. Das geht leider nicht. Statt dessen muss man bis Dezember 2011 schriftlich beim Arbeitgeber beantragen, dass der nicht genommene Anspruch für 2011 auf 2012 übertragen wird. Dann kann der AN im März seine 2 Wochen Bildungsurlaub nehmen und bei Kündigung wird nix abgezogen (weil ja nichts „zuviel“ gewährt wurde).
Viele Grüße
Biene-Sa