Liebe/-r Experte/-in,
Hallo Folgende Problem. Ich will eine Weiterbildung machen zum Pflegedienstleiter. Die Frage ist steht mir Bildungsurlaub zu. Der Anbieter meiner Wahl wirbt mit: „Zulassung der Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB III Im Februar 2007 wurden folgende Weiterbildungsmaßnahmen des AUDITORIUM südwestfalen durch den TÜV Rheinland für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach § 85 SGB III, § 9 AZWV zugelassen“ Mein Arbeitgeber sagt reicht nicht, es muss nach AWbG anerkannt sein. Dachte eigentlich wenn es nach dem § 85 SGB III, § 9 AZWV zugelassen ist, wäre es automatisch auch für Bildungsurlaub zu gelassen. ist es in Deutschland echt so chaotisch mit 1000 verschiedenen Gesetzten die irgendwas zulassen?
leider kenne ich mich mit diesem Thema überhaupt nicht aus. Sorry.
Hallo Stephan!
Veranstaltungen für Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz
werden vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft,
Jugend und Kultur als solche anerkannt. Veranstalter
bekommen bei Zulassung von dort einen Bescheid. Unter
dem Aktenzeichen des Bescheides kannst du beim
Ministerium nachfragen, ob die Veranstaltung zugelassen
ist. Hier der Link von der Website des Ministeriums mit
Kontaktadresse:
http://www.mbwjk.rlp.de/weiterbildung/bildungsfreistell
ung/
Herzliche Grüße
Jussef
Hallo…
Ich kann Dir da leider nicht weiterhelfen, da ich mich in dem Bereich leider gar nicht auskenne. Würde mich in dem Fall evtl an die Agentur für Arbeit wenden. Die können Dir da sicherlich jemanden an die Hand geben, der sich da auskennt oder evtl an nen Anwalt für Arbeitsrecht.
Viel Erfolg und LG Karin
tut mir leid, kann nicht weiterhelfen
viel glück daß der bildungsurlaub dann doch noch genehmigt wird!
kann leider nicht helfen . kenne mich nur mit sgb IX aus.
cu
su