Hallo zusammen,
nehmen wir mal an X ist mit Y verheiratet. X macht eine schulische Fortbildung in Vollzeit, welche steuerlich als Werbungskosten abzugsfähig ist.
Nun machen X und Y die Einkommenssteuererklärung und X gibt an über das gesamte Jahr 2009 Schüler mit Hinweis auf die berufliche Fortbildung gewesen zu sein. X hat kein Ersatzlohn wie z.B. Arbeitslosengeld bekommen, oder Schüler-Bafög bekommen, denn X bezieht Meister-Bafög (KfW-Bank) auf Darlehensbasis mit einem Bildungszuschuss (N-Bank) in Höhe von 201,- € / mtl., muss X diesen Bildungszuschuss nun angeben, oder nicht?
Der Zuschuss gehört ja zum Darlehen, welches kein Einkommen ist.
Grüße Alex
Hi,
nehmen wir mal an X ist mit Y verheiratet. X macht eine
schulische Fortbildung in Vollzeit, welche steuerlich als
Werbungskosten abzugsfähig ist.
Die Aufwendungen für die Fortbildung sind also Werbungskosten.
Nun machen X und Y die Einkommenssteuererklärung und X gibt an
über das gesamte Jahr 2009 Schüler mit Hinweis auf die
berufliche Fortbildung gewesen zu sein. X hat kein Ersatzlohn
wie z.B. Arbeitslosengeld bekommen, oder Schüler-Bafög
bekommen, denn X bezieht Meister-Bafög (KfW-Bank) auf
Darlehensbasis mit einem Bildungszuschuss (N-Bank) in Höhe von
201,- € / mtl., muss X diesen Bildungszuschuss nun angeben,
oder nicht?
Der Zuschuss gehört ja zum Darlehen, welches kein Einkommen
ist.
Dann sind Geldzuflüsse, die nicht als Darlehen zurückzuzahlen sind, steuerlich Einnahmen, die bei den Werbungskosten abzuziehen sind.
Schöne Grüße
C.