Hallo,
verkaufte kürzlich ein von mir selbst gemaltes Bild als PRIVATMANN nach Österreich über EBAY.
Nun mailte der Empfänger incl. Digitalbilder, dass das Bild incl. Verpackung beschädigt ist: der Keilrahmen ist in der Mitte angebrochen, Bild biegt sich leicht in der Mitte durch.
Das wiederum muss eine irrsinnige Einwirkung bewirkt haben, denn erstens war das Bild in Wellkarton und Luftpolster verpackt und zweitens ist das Holz des Keilrahmens, wie ich sie verwende, so irre stark, dass man schon mit einem Lkw drüber fahren müsste, bis der bricht. Ich komme hier nicht mal mit dem Bohrer richtig durch das Holz durch, als ich mal Alustangen dran befestigen wollte, so hart ist es.
Jetzt fragt mich der Empfänger, wie das weitere Procedere nun meiner Ansicht nach sei.
Ich hab ihm gemailt, er solle, da das Paket versichert sei, bei seiner Post reklamieren.
Ich hab meinerseits bei DHL angerufen, wie das vor sich gehe und sie meinten, der Empfänger müsse das in Österreich reklamieren. Die österr. Post gebe das dann an die Dt. Post/DHL weiter, die das Paket ja auf den Weg gegeben habe.
Der Absender würde dann, wenn, als Versicherungsbetrag 57,59 Euro erhalten, weil es bei einem nicht mit Luftpost verschickten Paket nach Österreich sich die Versicherungssumme nach Gewicht bemesse, das laut Paketschein 1,2 kg ist.
Bezahlt hatte der Empfänger seinerseits mir einen Gesamtbetrag von 107 Euro.
Wie verhält es sich nun?
Reicht es, wenn ich dem Empfänger, falls ich die Versicherungssumme von 57,59 Euro erhalte, dieses Geld überweise oder hat er Anspruch auf die volle Summe?
Wenn man die Digitalbilder von dem Schaden ansieht, ist die Leinwand, die auf den Keilrahmen gespannt ist, nicht beschädigt, wohl aber rückseitig der Keilrahmen in der Mitten angebrochen. Sprich, wenn er die Leinwand löst, kann er sie durchaus auf einen neuen Keilrahmen (Standardgröße) spannen und für 57,59 Euro kriegt er locker einen.
Ist das von meiner Seite her mit quasi der Hälfte des Betrages (also der Versicherungssumme von 57,59 Euro) Entgegenkommen genug, zumal ich das Paket ja ordentlich verpackt habe, ich kann es ja nicht in Stahl packen, und ich am Schaden keine Schuld habe?
Oder kann der Empfänger den Komplettbetrag von 107 Euro zurückverlangen?
Oder wie geht man nun am besten vor?
Danke.
Holger

