Hallo www-ler
Da ich nicht möchte, dass mein Kind nicht zu viel Fernseh sieht hatten wir bis anhin keinen Fernseher. Sie durfte sich auf meinem PC DVD`s ansehen.
Jetzt wollte ich gerne aufrüsten und einen Fernsehapparat mit DVD Gerät anschaffen. Wollte aber immernoch kein TV-Sender empfangen.
Daher wollte ich meinen Kabelanschluss blombieren lassen um keine Empfangsgebühren bezahlen zu müssen.
Die Antwort der Billag war jedoch: „Sobald sie ein betriebsbereites Fernsehgerät im Haushalt haben, müssen sie auch Gebühren bezahlen, auch wenn sie keine Programme empfangen.“
Ich glaube mit der Begründung, dass man auch mit blombierten Anschluss, zum Beispiel über Antenne, Programme empfangen KÖNNTE…
Was um Gottes willen muss ich meinem Fernseher antun, damit er legal bei mir stehen kann, ohne das ich Gebühren zahlen muss? Da muss es doch eine Möglichkeit geben?
Laut Billag gibt es da keine Lösung, aber die können doch nicht von mir verlangen, dass ich für etwas bezahle, dass ich nicht haben will, blos weil sie es anbieten?
Kenne auch einig Leute die einen blombierten Anschluss haben und keine Gebühren zahlen. Die haben jedoch auch noch nie bei der Billag nachgefragt ob sie denn müssten… Die haben mir nur gesagt, dass sie das auch nicht glauben können…
Kann mir jemand helfen?
Nadia
Was um Gottes willen muss ich meinem Fernseher antun, damit er
legal bei mir stehen kann, ohne das ich Gebühren zahlen muss?
Da muss es doch eine Möglichkeit geben?
RTVV Art. 41 (http://www.admin.ch/ch/d/sr/784_401/a41.html): Als Empfangsgeräte gelten alle Geräte, die zum privaten oder gewerblichen Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen oder in vergleichbarer Weise aufbereiteten Darbietungen und Informationen geeignet sind.
Frag in einer Fachwerkstatt nach, ob es möglich ist, beim Fernsehgerät deiner Wahl die Empfangseinheit auszubauen.
HTH
Schorsch
Frag in einer Fachwerkstatt nach, ob es möglich ist, beim
Fernsehgerät deiner Wahl die Empfangseinheit auszubauen.
Danke! Darauf währ ich nicht nicht gekommen. Werd ich machen lassen
)
Nadia
Hallo
Daher wollte ich meinen Kabelanschluss blombieren lassen um
keine Empfangsgebühren bezahlen zu müssen.
Die Antwort der Billag war jedoch: „Sobald sie ein
betriebsbereites Fernsehgerät im Haushalt haben, müssen sie
auch Gebühren bezahlen, auch wenn sie keine Programme
empfangen.“
Ich glaube mit der Begründung, dass man auch mit blombierten
Anschluss, zum Beispiel über Antenne, Programme empfangen
KÖNNTE…
Aus den FAQ der Billag:
http://www.billag.ch/web/de/fragen_und_antworten/ger…
Muss ich auch Gebühren zahlen, wenn ich das Fernsehgerät nur als Monitor für Videos/DVD und/oder Computerspiele benutze?
Wenn das Gerät technisch in der Lage ist, Programme zu empfangen, sind Sie melde- und gebührenpflichtig. Es reicht nicht, die Antenne abzuhängen oder das Gerät nicht an das Kabelnetz anzuschliessen. Nur wenn keinerlei funktionierende Antenneninfrastruktur (Satellitenspiegel, Zimmerantenne oder Kabelnetzanschluss) vorhanden ist, besteht für das Fernsehgerät keine Meldepflicht.
Das scheint anders als bei der GEZ geregelt zu sein, ein empfangsbereites Gerät alleine reicht wohl nicht für die Gebührenpflicht. Ich schlage vor, nicht nur den Kabelanschluss zu deaktivieren, sondern auch alle sonstigen Möglichkeiten verhindern, wie vorhandene Zimmerantennen entfernen, Leitungen zu Dachantenne oder Satellitenschüssel kappen usw.
Danach nochmal mit Bezug auf ihre eigene FAQ an die Billag wenden.
Gruß, DW.