Hallo,
ich habe mal eine grundsätzliche Frage:
es kommt immer häufiger vor, dass Neukunden - von was auch immer - ein billiges Angebot versprochen bekommen, wenn sie für mehrere Monate/Jahre ein Produkt kaufen und dem Vertrag zustimmen.
Wenn jemand jetzt aber bereits dieses Produkt hat (auch wenn der Vertrag bereits ausgelaufen ist und nur noch immer weiter verlängert wird) dann habt dieser keine Chance auf das billigere (von den Leistungen identische - oder gleich teure von den Leistungen bessere) Angebot umzusteigen. Hierzu müsste gekündigt werden und ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Dies hätte natürlich alle Nachteile zur Folge, wie z.B. den Verwaltungsaufwand…
Ist es rechtens, einem Kunden ein Angebot auszuschlagen, welches so für Neukunden angeboten wird?
Danke für Infos!
Werner
AGB
Hi!
Ist es rechtens, einem Kunden ein Angebot auszuschlagen,
welches so für Neukunden angeboten wird?
Da wir in Deutschland (zum Glück) eine weitgehende Vertragsfreiheit haben, sehe ich kein Hinderungsgrund, warum solche AGB-Vereinbarungen nicht gültig sein sollten.
Oder anders: Wenn ich heute einen Vertrag über zwei Jahre abschließe, kann ich mich nicht beschweren, Dingen zugestimmt zu haben, die sich evtl. in drei Monaten ändern.
LG
Guido
Hallo,
was sollte dagegen sprechen? Das ist doch gerade der Witz, dass man damit eben Neu- und nicht Bestandskunden gewinnen will.
Wie sollte das auch gehen? Ich habe seit Jahren eine Zeitschrift abonniert. Diese bietet ständig Aktionen für Neukunden an: Wer abonniert, bekommt eine Uhr geschenkt, eine Bohrmaschine, erhält die ersten 3 Ausgaben umsonst etc.
Demnach hätte ich ja auch Anspruch auf kostenlose Ausgaben, die Bohrmaschine, die Uhr. Und zwar ständig.
Nein, ich wüsste wirklich nicht, was an solchen Neukunden Angeboten zu bemängeln wäre.
GRuß
S.J.
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… geht es um einen Internet anbieter der …
Hallo,
… in Hamburg angesiedelt ist ?
Gruß