Billige Kleidung weiterverkaufen -

ist das erlaubt?

Ich habe mich am Wochenende mal wieder auf einem Flohmarkt rumgetrieben und habe einen Stand gesehen an dem meiner Meinung nach Kleidung von kik in großen Mengen verkauft wurde. Da habe ich mir die Frage gestellt, ob das legal ist, billig Kleidung zu kaufen und diese dann ohne Erlaubnis mit Gewinn weiter zu verkaufen. Müssen da dann Etiketten rausgetrennt werden o. ä.?

Vielen Dank schon jetzt für Eure Antworten.

Hallo,

Ich habe mich am Wochenende mal wieder auf einem Flohmarkt
rumgetrieben und habe einen Stand gesehen an dem meiner
Meinung nach Kleidung von kik in großen Mengen verkauft wurde.
Da habe ich mir die Frage gestellt, ob das legal ist, billig
Kleidung zu kaufen und diese dann ohne Erlaubnis mit Gewinn
weiter zu verkaufen. Müssen da dann Etiketten rausgetrennt
werden o. ä.?

wieso sollte das zu beanstanden sein? Wieso sollte das nicht legal sein? Täglich laufen hundertausende solcher Geschäfte. Es wird Ware gekauft um diese mit Gewinn wieder zu verkaufen. Müsste man jedes Mal den Verkäufer fragen, ob man denn bitte schön die Ware auch weiterverkaufen dürfte, wie sollte das funktionieren?

Zum markenrechtlichen Aspekt: http://de.wikipedia.org/wiki/Ersch%C3%B6pfungsgrundsatz

Kurzum: Möchte Kik nicht, dass der Billigschund noch billiger irgend wo auf dem Flohmarkt verramscht wird, müssen die das Zeug ganz weit weg verkaufen oder gleich verbrennen.

Gruß

S.J.

Hallo,

viel öfter kommt es hingegen vor, dass der Ramsch geklaut ist. Denn oft befindet sich aktuelle Neuware auf den Flohmärkten, die billiger angeboten wird.

Oder es handelt sich um Rücklaufware oder Überproduktionen, die nicht über KIK in den Handel gelangt sind.

Da ist es dann nichts mit Erschöpfungsgrundsatz.

Allerdings würde ich auch einen Teufel tun und KIK einen Tipp zu geben. Mal abgesehen davon, ob die sich für sachdienliche Hinweise erkenntlich zeigen würden…

VG
EK

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Hallo,

viel öfter kommt es hingegen vor, dass der Ramsch geklaut ist.
Denn oft befindet sich aktuelle Neuware auf den Flohmärkten,
die billiger angeboten wird.

kann natürlich sein. Das ist aber nicht Kern des ganzen und natürlich immer rechtlich problematisch.

Oder es handelt sich um Rücklaufware oder Überproduktionen,
die nicht über KIK in den Handel gelangt sind.

Da ist es dann nichts mit Erschöpfungsgrundsatz.

Warum nicht? Wenn der Kram in der EU regulär verkauft wurde, wäre das völlig okay.

Allerdings würde ich auch einen Teufel tun und KIK einen Tipp
zu geben. Mal abgesehen davon, ob die sich für sachdienliche
Hinweise erkenntlich zeigen würden…

das sehe ich auch so.

Gruß

S.J.

Hallo,

Da ist es dann nichts mit Erschöpfungsgrundsatz.

Warum nicht? Wenn der Kram in der EU regulär verkauft wurde,
wäre das völlig okay.

theoretisch vielleicht, praktisch gibt es den Fall nicht, denn kein Händler von Verstand macht sich selbst auf diese Weise Konkurrenz - und schon gar nicht so ein Discounter wie KIK.

Rückläufer (=Ladenhüter, fehlerhafte Ware) werden an Jobber mit der Auflage des Weiterverkaufs ohne KIK-Logos verkauft. Dass Lieferanten Überproduktionen (machen Lieferanten in Schwellenländern gerne mal, um noch etwas unter der Hand zu verdienen) unter Wahrung der Markenrechte von KIK/Tengelmann verkaufen, ist schon denknotwendig ausgeschlossen.

Von daher kein „regulärer“ Verkauf innerhalb der EU, von daher stellen diese Vorgänge Verletzungen der Markenrechte dar.

VG
EK

Hallo,

theoretisch vielleicht, praktisch gibt es den Fall nicht, denn…

okay. Damit bewegen wir uns aber schon in Richtung des hypothetischen Umfeldes und weg von Grundsätzlichkeit und Allgemeinen Rechtsfragen.

Einzelvertraglich kann man natürlich immer dies und das vereinbaren…

Gruß

S.J.

http://old.glamour.de/glamour/7/1/content/05429/page…