Hallo,
wenn Parkplätze nur mit Parkschein benutzt werden dürfen und die Parkdauer auch zeitlich limitiert ist, man aber weder Parkschein noch Zeitlimit beachtet, ist das Knöllchen dann billiger?
Beispiel:
Eine Großstadt mit öffentlichen Parkplätzen, für die am Automaten ein Parkschein gezogen werden und im Auto sichtbar hinterlegt werden muss. Die maximale Parkdauer beträgt 1 Stunde.
Autofahrer A zieht einen Parkschein und überzieht die Parkzeit um 2 Std…
Er erhält ein Knöllchen, dass höher ausfällt als jenes von Autofahrer B, der gleichzeitig mit A parkte und zurückkam, aber kein Parkticket kaufte.
Bei A kann man nachweisen, wie lange er überzogen hat, bei B ist dies nicht möglich und es wird zu seinen Gunsten angenommen er habe gerade erst geparkt.
Korrekt?
Gruß
Sandamarin