Hi,
ist so etwas rechtens?Kann man da etwas machen?
Wie kann man sich wehren und auf welchen Grundlagen?
Du kannst selbstverständlich vom Vertrag zurücktreten und bekommst den Flugpreis erstattet. Auf allen anderen Kosten bleibst Du aber leider sitzen. Das ist der Nachteil einer Reise, die nicht als Pauschalreise gebucht wurde.
Bye
Rolf
p.s. Du hast leider die Airline nicht angegeben. Bei Germanwings z.B. steht in den AGB´s:
9.1.2 Bevor wir Ihre Buchung entgegennehmen, werden wir Ihnen die flugplanmäßige Flugzeit, die zu diesem Zeitpunkt gültig ist, mitteilen und sie wird auf Ihrem Flugschein angegeben. Möglicherweise müssen wir die flugplanmäßige Flugzeit nach Übermittlung Ihrer Buchungsbestätigung jedoch ändern. Wenn Sie uns eine Möglichkeit angeben, Sie zu kontaktieren, werden wir uns bemühen, Ihnen solche Änderungen mitzuteilen. Wenn nach Erwerb Ihres Flugscheins, eine gravierende, für Sie nicht annehmbare Änderung im Flugplan vorgenommen wird und es uns nicht möglich ist, Sie auf einen entsprechenden anderen Flug umzubuchen, haben Sie in Übereinstimmung mit Artikel 10.2 Anspruch auf eine Rückerstattung des Beförderungsentgeltes.
9.1.3 Beachten Sie bitte bei Ihrer Reiseplanung, dass wir ein Spezialanbieter für direkte Städteverbindungen zu günstigen Preisen sind. Anschlussflüge und den damit verbundenen Service bieten wir daher grundsätzlich nicht an. Sollten Sie dennoch einzelne unserer Flüge miteinander oder mit Flügen anderer Luftfahrtgesellschaften kombinieren wollen, geschieht dies auf Ihr eigenes Risiko.
9.2 Stornierung, Umleitungen, Verspätungen, etc.
9.2.1 Wir werden alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um Sie und Ihr Gepäck ohne Verspätungen zu befördern. Um dies zur bestmöglichen Zufriedenheit unserer Fluggäste sicherzustellen, insbesondere um die Stornierung von Flügen zu vermeiden, sind wir unter außergewöhnlichen Umständen berechtigt, einen Flug in unserem Auftrag von einer anderen Fluggesellschaft durchführen zu lassen und/oder mit einem anderen Flugzeug durchzuführen.
9.2.2 Wenn wir einen Flug annullieren, in unzumutbarer Weise vom Flugplan abweichen, oder an Ihrem Zielort nicht landen, können Sie wählen, ob wir:
9.2.2.1 Sie frühestmöglich auf einem anderen unserer flugplanmäßigen Dienste, auf dem ein freier Platz ohne zusätzlich Gebühren erhältlich ist, befördern und wenn nötig, die Gültigkeit ihres Flugscheins verlängern; oder
9.2.2.2 Sie innerhalb einer angemessenen Zeitspanne zu dem auf Ihrem Flugschein angegebenen Zielort umleiten. Dies kann durch unseren eigenen Service, den einer anderen Fluggesellschaft oder durch andere übereinstimmend vereinbarte Beförderungsklassen und -mittel ohne zusätzliche Gebühren geschehen. Wenn das Beförderungsentgelt für die geänderte Flugroute geringer als der von Ihnen bezahlte Preis ist, werden wir den Unterschied rückerstatten; oder
9.2.2.3 Ihnen eine Rückerstattung des Beförderungsentgeltes in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikel 10.2 einräumen.
http://www21.germanwings.com/de/10/0_2.html#Artikel%…