Billigflieger und Storno, TUIFLY

Hallo in die Runde,

vor 2 Wochen habe ich für 3 Personen für den 22.6. einen Flug mit TUIfly gebucht, ein sogenanntes Billigticket. Aus persönlichen Gründen können wir den Flug aber nicht antreten.

Nun habe ich entsetzt festgestellt, daß ein Rücktritt / Storno in den Bedingungen ausgeschlossen zu sein scheint. Es gibt eine 0900 - Numemr für Informationen, die a) 0,99 € pro Minute kostet und b) bei mir gesperrt ist. Rückfragen per E-Mail blieben bisher unbeantwortet.

Nun meine Frage - ist das rechtlich möglich, daß ein Rücktritt ausgeschlossen ist? Ich denke an Mietverträge, die auch gegen geltendes Recht verstoßen können und in dem Moment unwirksam sind…

Des weiteren, ist es vielleicht möglich, die Tickets zu verkaufen?

Habe mich schon wieder beruhigt… Und, danke für die Rückmeldung. Es geht immerhin um 430 €…

Hiho,

Billigflieger können auch deswegen so billig fliegen, weil sie sehr scharfe Restriktionen haben, was Umbuchung und Storno betrifft.

In den ABBs der Tuifly http://www.tuifly.com/de/service/bestimmungen_5161.h… steht:

Alle Flüge sind, gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr von EUR 25,00 auf internationalen Flügen (GBP 15,00; SEK 230,00) pro Flugstrecke/Fluggast und EUR 29,75 auf nationalen Strecken pro Flugstrecke/Fluggast, bis spätestens 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit telefonisch im TUIfly-Servicecenter zu den Öffnungszeiten umbuchbar für den gebuchten Fluggast oder auch auf einen anderen Fluggast in der gültigen Flugplanperiode. Sowohl bei der Umbuchung desselben Fluggastes auf einen anderen Flug als auch bei der Umbuchung desselben Fluges auf einen anderen Fluggast ist die Preisdifferenz zu einem höheren Flugpreis zum Umbuchungszeitpunkt (tagesaktueller Flugpreis) nachzuzahlen, eine Rückerstattung bei Umbuchung auf einen billigeren Tarif kann nicht vorgenommen werden. Umbuchungen von inländischen auf ausländische Flugstrecken und umgekehrt sind nicht möglich. Die im Internet-Buchungsverfahren angegebenen Tarife verstehen sich jeweils zuzüglich Steuern und Gebühren. Der Gesamtpreis ist in Schritt 3 des Buchungsvorgangs ausgewiesen. Der Fluggast verliert den Beförderungsanspruch und bleibt zur Begleichung des Flugpreises verpflichtet, wenn er nicht so rechtzeitig unter Vorlage aller erforderlicher Reiseunterlagen am Check-in erscheint, dass er spätestens 30 Minuten vor gebuchter Abflugzeit abgefertigt und im Besitz einer Bordkarte ist. Dies gilt auch, wenn der Fluggast vorher mitgeteilt hat, dass er den Flug nicht in Anspruch nehmen wird. Unbeschadet bleibt das Recht des Fluggastes nachzuweisen, dass TUIfly durch den Nichtantritt des Fluges ein geringerer Schaden entstanden ist.

Demnach bleibt Dir also nur die Umbuchung bzw. der Verkauf der Tickets. Wenn beides nicht möglich ist, würde ich an Deiner Stelle versuchen, wenigstens die Steuern wieder erstattet zu bekommen. Wie sich das bei TUIFLY verhält, kann ich allerdings nicht sagen.

Bye
Rolf

Hallo, Rolf,

einen ganz herzlichen Dank für die wertvollen Hinweise. Ich hoffe, sie helfen auch anderen weiter.

Gruß

Stephan Wirth

Ich werde versuchen, die Reise zu verkaufen