BilMog und 8. EU-Richtlinie

Hallo,
kann mir jemand sagen ob und ggf. wie das Bilanzrechtmodernisierungsgesetz und die deutsche Umsetzung der 8. EU-Richtlinie miteinander zusammenhängen?

Danke
Tini

Hallo Tini,

kann mir jemand sagen ob und ggf. wie das
Bilanzrechtmodernisierungsgesetz und die deutsche Umsetzung
der 8. EU-Richtlinie miteinander zusammenhängen?

Das Thema an sich ist sehr umfangreich und v.a. auch weitreichend, sodass es hier kaum in der gebotenen Tiefe behandelt werden könnte. Auch kommt es stark darauf an, welche Vorkenntnisse erwartet werden dürfen. Daher mal ein paar wenige Stichworte:

Zur 8. EU-Richtlinie

  • auch als Abschlussprüferrichtlinie bekannt

  • es werden nahezu alle relevanten und v.a. bedeutungsvollen Bereiche und Tätigkeitsbereiche der Abschlussprüfung erfasst

  • daraus folgend die Anwendung internationaler Prüfungsstandards

  • Sicherstellung der Unabhängigkeit und Neutralität des A-Prüfers

  • WICHTIG: sukzessive Zusammenführung der Kontrollinstanzen innerhalb der EU, die mit der A-Prüfung befasst sind. Es soll eine Vereinheitlichung erreicht werden, da Rechnungslegung mit all seinen Folgen heute praktisch nur noch im EU-Binnenmarkt stattfindet.

  • gelegentlich wird eine Parallele zu Sarbanes-Oxley aufgezeigt

  • dies v.a. auch deswegen, weil besonders „wichtige“ Unternehmen in Zukunft einen Prüfungsausschuss (audit comittee) zu bilden haben, der sich neutral mit Fragern der A-Prüfung im Unternehmen befasst. Man will damit eine Entkoppelung der Zuständigkeit der A-Prüfung von der Unternehmensleitung erreichen.

  • die 8. EU-Richtlinie wird auch für solche Kapitalgesellschaften
    gelten, die nicht an einer Börse notiert sind

Zum BilMoG

  • die wohl einschneidenste Reform des deutschen Bilanzrechts seit mehr als 2 Jahrzehnten

  • Ergebnis eines jahrelangen Reformprozesses der auf gesamt-europäischer Ebene vorangetrieben wurde und nun in nationales Recht umgesetzt werden muss. Beinhaltet u.a. die Fair Value Richtlinie und die Änderungen der 4. und 7. EU-Richtlinie.

  • Die Inhalte in Kürze:

–> Modernisierung des Handelsrechts, insbesondere in Fragen
der Bilanzierung und Angleichung an die int. Standards
–> v.a. Aufhebung von Wahlrechten die entweder nicht mehr
gebraucht werden oder d. Informationsgewinnung im Weg stehen
–> stärkere Ausrichtung an der Fair Value Bewertung

  • Die Probleme dabei in Kürze:

–> Dt. Bilanzrecht muss immer noch dem Gläubigerschutz Rechnung
tragen und die Maßgeblichkeit der HB für die StB
gewährleisten
–> enormer Aufwand für die Umstellung, gerade bei kleineren und
mittleren Unternehmen (Anwendungspraktikabilität)

Die 8. EU Richtlinie setzt Vorgaben, die zum Teil auch durch das BilMog umgesetzt werden. Allerdings kann sich Deutschland nicht gänzlich dem int. Trend anschließen.
Im Endeffekt ist es so, dass die 8. EU-Richtlinie etwas vereinfachen will, was Deutschland aber durch das BilMog nur zum Teil tatsächlich mit vereinfacht, nämlich die Internationalisierung der Rechnungslegung und Abschlussprüfung. So gesehen existiert hier ein Spannungsfeld zwischen den beiden „Vorhaben“.

VG
Sebastian

toll dass du dir die Mühe geben hast so ausführlich zu antworten.
War auch für mich sehr interessant.

mit freundlichem Gruß

MicLot

Hallo Sebastian,
vielen Dank, dass hilft mir weiter.

Ich komme aus der SOX-Richtung auf das Thema zu und habe mich etwas mit der 8.EU-Richtlinie befasst, die aber für das Unternehmen wg. derzeit „Nicht-Kapital-Gesellschaft“ und nicht von „öffentlichem Interesse“ momentan nicht von Bedeutung ist, könnte aber (wieder) kommen.

Mit dem BilMOG hatte ich bis jetzt noch nichts zu tun und habe dann auf einer Veranstaltung gehört, das es die dt. Umsetzung der 8.EU-Richtlinie wäre … deshalb die Frage.

Weißt Du, was mit dem „Spannungsfeld“ geschehen wird? Gibt es weitere Gesetzesvorhaben, die den Rest umsetzen? Oder wird es beim BilMOG bleiben und es gibt ggf. eine EU Strafe für nicht (komplette) Umsetzung? Oder wird man sich an den geänderten Einzelgesetzen und der Richtlinie orientieren?
Was geschieht in den anderen Ländern? Ist z.B. der englische Combined Code (“Principles of Good Governance and Code of best Practice”) oder der französische LSF (“Loi sur La Sécurité Financière“) eine komplettere Umsetzung?

Vielen Dank
Tini

Hallo Tini,

Ich komme aus der SOX-Richtung auf das Thema zu und habe mich
etwas mit der 8.EU-Richtlinie befasst, die aber für das
Unternehmen wg. derzeit „Nicht-Kapital-Gesellschaft“ und nicht
von „öffentlichem Interesse“ momentan nicht von Bedeutung ist,
könnte aber (wieder) kommen.

Okay, verstehe. Allerdings: Wenn das Unternehmen keine Kapitalgesellschaft ist (und demnach auch nicht an einer Börse in den USA gelistet), wie kommst Du dann mit SOX in Kontakt ? Oder geht es da nur um das Interesse am Thema an sich ?

Weißt Du, was mit dem „Spannungsfeld“ geschehen wird? Gibt es
weitere Gesetzesvorhaben, die den Rest umsetzen? Oder wird es
beim BilMOG bleiben und es gibt ggf. eine EU Strafe für nicht
(komplette) Umsetzung? Oder wird man sich an den geänderten
Einzelgesetzen und der Richtlinie orientieren?

Das mit dem Spannungsfeld bleibt auf jeden Fall weiter spannend :wink:

Das „große Problem“ ist mal wieder unser Steuerrecht. Auf Grund der Tatsache, dass für Zwecke der steuerlichen Gewinnermittlung nach wie vor kein eigenständiges Ermittlungsverfahren, eine eigene Ermittlungsdogmatik existiert, wird man sich weiterhin am Handelsrecht orientieren müssen. Das Prinzip der Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz ist dermaßen intensiv und historisch stark gewachsen, dass man sich daran gewöhnt hat. So lange dieses Problem nicht gelöst ist, wird es nicht zu der Harmonisierung der Rechnungslegung in Deutschland (an die int. Vorgehensweise) kommen, wie sich das viele (außerhalb von Deutschland) gerne wünschen.
Grund: Eine Bewertung wie nach IFRS z.B. ist für die steuerliche Gewinnermittlung ungeeignet.

Der Kölner Steuerlehre-Experte Prof. Herzig hat vor zwei oder drei Jahren im Auftrag der Bundesregierung eine Studie erstellt, in der er sich intensiv mit der Problematik um eine eigene Gewinnermittlung für Steuerzwecke befasst hat. Er kam ganz eindeutig zu dem Ergebnis, dass eine völlige Orientierung an den IFRS absolut inakzeptabel ist.
Darüber hinaus machte er Andeutungen und konkrete Vorschläge für eine eigene Gewinnermittlung für Steuerzwecke. In den zuständigen Ministerien (Justiz und natürlich Finanzen) hat man das zwar zur Kenntnis genommen, sich bisher aber mit konkreten Überlegungen vornehm zurückgehalten

Jetzt kommt die Sache aber mit der 8 .EU-R und dem BilMog wieder auf den Tisch. Dabei ist es so, dass Deutschland die Umsetzung der Richtlinie auch mit dem BilMog schafft. Es hat also nichts zu befürchten.
Allerdings wird dadurch nun das dt. Bilanzrecht wieder ein Stück mehr zersetzt. Auch wenn manche Änderungen Sinn machen und Wahlrechte in der Bilanzierung sicherlich nicht immer sinnvoll sind, so kann dies vor dem Hintergrund der Maßgeblichkeit und der Grundausrichtung des HR (Gläubigerschutz und Ausschüttungsbemessung) immer nur im Einzelfall beurteilt werden. Gerade die Hinwendung zur Fair Value Bewertung wird gerade in Deutschland nicht unkritisch gesehen. Diverse Fachaufsätze, die etwa den Titel „Wie fair ist der Fair Value“ tragen, setzen sich damit auseinander.

Wichtig ist aber auch, dass die 8. EU-R auch sehr stark auf die Abschlussprüfung geht und diese konnte sich im Laufe der Jahre auch schon ohne das BilMog anpassen. Darüber hinaus stellt die Festschreibung des audit comittee im HGB keine wirkliche Zersetzung da.
„Problematisch“ wird wie gesagt die eigentliche Abschlusserstellung und weniger dessen Prüfung.

Was geschieht in den anderen Ländern? Ist z.B. der englische
Combined Code (“Principles of Good Governance and Code of best
Practice”) oder der französische LSF (“Loi sur La Sécurité
Financière“) eine komplettere Umsetzung?

Im Prinzip ja. Das hat aber den einfachen Grund, dass praktisch nirgends sonst auf der Welt für Zwecke der Besteuerung von Unternehmen auf die Rechnungslegung rekurriert wird bzw. nicht in dem gewaltigen Umfang, wie hier in good old Germany.

Die angelsächsischen Verpflichtungen und Rechnungslegungsstandards unterscheiden sich praktisch nicht und haben sich immer schon an dem orientiert, was jetzt auch durch IFRS-Verordnung, 8. EU-R und BilMoG in Deutschland passieren soll. Ist aber auch kein Wunder, weil die Angelsachsen (inkl. Amis) das Beispiel für die Europäer waren.

Was ich aber noch vergessen hatte: Der Deutsche Corporate Governance Kodex, der ja bisher nicht verbindlich für die Unternehmen ist, beinhaltet ebenfalls eine ganze Reihe von Schwerpunkten, die auch in der 8. EU-R genannt werden. Über die Zukunft dieses Kodex wird auch in Zukunft noch zu entscheiden sein. Auch hier sind uns andere Länder schon Jahre voraus.

Mal eine Frage am Rande: Wozu brauchst Du das ? :wink:

VG
Sebastian

Vielen Dank für den Stern :wink:

VG
Sebastian

Hallo,

ergänzend hier der Gesetzentwurf zum BilMoG:
http://www.fwsb.de/cms/downloads/080521_BilMoG_Regie…

Es ist zu erkennen, daß nur ein kleiner Teil das Thema Abschlußprüfung betrifft.

Gruß
Christian

Hallo,

Es ist zu erkennen, daß nur ein kleiner Teil das Thema
Abschlußprüfung betrifft.

Stimmt, allerdings enthält die 8. EU-R trotz ihres Beinamens „Abschlussprüferrichtlinie“ nicht nur Inhalte der Abschlussarbeit/-prüfung.
Und das es sich beim BilMoG um eine Umsetzung eben dieser handelt, steht ja auch in dem Link. Scheint im Übrigen eine recht gute Quelle zu sein.

VG
Sebastian