… fristgerecht ausgezogen und habe heute eine NK-Abrechnung dafür bekommen… Ist das nicht schon zu spät?
Und der Brief wurde persönlich eingeworfen…
Hallo Steffi und Georg,
ich gehe davon aus, daß der Abrechnungszeitraum jeweils das Kalenderjahr war, bzw ist.
Dann ist gemäß § 556 (3) BGB die Abrechnung spätestens am 31.12.12 mitzuteilen. Demnach ist die Abrechnung zu spät gekommen und Nachforderungen sind nicht mehr möglich. Erstattungen wären aber nicht verfallen.
Andererseits ist mir aus anderen Bereichen bekannt, daß Zustellungen als fristgerecht angesehen werden, wenn sie spätetstens am dritten Werktag nach Ablauf der Frist zugestellt werden.
Da in Ihrem Fall der Brief persönlich eingeworfen wurde, ist die Situation eventuell anders zu bewerten.
Leider kann ich keine verbindliche Auskunft geben.
Ich rate Ihnen, der Abrechnung mit dem Hinweis auf Verjährung gemäß BGB schriftlich zu widersprechen und die Zahlung abzulehnen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
… fristgerecht ausgezogen und habe heute eine NK-Abrechnung
dafür bekommen… Ist das nicht schon zu spät?
Und der Brief wurde persönlich eingeworfen…
Ja, für 2011 ist 31.12.2012 der letzte Termin.
Es sieht so aus,als wolle jemand sotun, dasder Brief noch am1.12 oder früher im Briefkasten drin war (und der wird dies evtl. auch so aussagen. Da annmannur dagegenhalten, wenn man jeden Tag mitZeugen auch keinen Brief, sondern erst am 3.1.2013 den erhalten hat. Ichhabe eine Kamera, diesieht ,wenn jemand was imBriefkasten einwirft und dann ggf. falschbehauptet. den lasse ich erstmal eidesstattlich versichern, dann komme ich überraschend mit dem Video. Das ist dann immer eine grosse Überraschung.
… fristgerecht ausgezogen und habe heute eine NK-Abrechnung
dafür bekommen… Ist das nicht schon zu spät?
Und der Brief wurde persönlich eingeworfen…
Hallo,
das kommt darauf an, wann die jährliche Abrechnung der Wohnung erfolgt.
Der Vermieter muss immer einen Zeitraum von 12 Monaten abrechnen und hat dazu ebenso lange Zeit.
Wenn also, bspw. immer zum Jahresende abgerechnet wird, dann hatte der Vermieter Zeit bis zum 31.12.12, um die Abrechnung für den Zeitraum 1.1. - 31.12.11 zu erstellen und zuzustellen. Darin enthalten ist dann auch Euer Anteil der Wohnungsnutzung bis zum Auszugsdatum.
Danach verwirkt er seine etwaigen Ansprüche auf Nachzahlung.
Rückzahlungen jedoch, sollten welche angefallen sein, muss er trotzdem leisten.
Die Zustellung muss nicht per Post erfolgen, jedoch fristgemäß.
Wenn er die Abr. also erst am 3.1.13 zugestellt hat, dann hat er ein Problem und weil er das -vermutlich- weiß, hat er persönlich zugestellt…vielleicht schon am 31.12.12 eingeworfen? In dem Fall wäre die Frist eingehalten.
Gruß
Weschdl
… fristgerecht ausgezogen und habe heute eine NK-Abrechnung
dafür bekommen… Ist das nicht schon zu spät?
Und der Brief wurde persönlich eingeworfen…
… fristgerecht ausgezogen und habe heute eine NK-Abrechnung
dafür bekommen… Ist das nicht schon zu spät?
Und der Brief wurde persönlich eingeworfen…
Hallo,
entscheidend ist nicht, wann Sie ausgezogen sind, sondern wie das Wirtschafts- bzw. Abrechnungsjahr festgelegt ist vom Vermieter bzw. von der Hausverwaltung.
Vermutlich ist es das Kalenderjahr, dann hätte die Abrehcnung für das Wirtschaftsjahr 2011 spätestens am 31.12.2012 bei Ihnen sein müssen (der Vermieter hat 12 Monate Zeit für die Abrechnung).
Sie dürfen sich gerne nochmal melden.
Gruß, Zita
Hallo!
Nebenkosten müssen innerhalb von 12 Monaten nach Abschluß des Jahre vorgelegt werden. Spätere Abrechnungen sind verfallen.
L.G.
… fristgerecht ausgezogen und habe heute eine NK-Abrechnung
dafür bekommen… Ist das nicht schon zu spät?
Und der Brief wurde persönlich eingeworfen…