… jetzt habe ich aber mal eine Frage: Wie sieht es aus mit den wesentlichen Merkmale eines Produktes. Was muss da rein? Es handelt sich um Auto- und Motorradersatzteile und Motorenöle. Gibt es da eine andere Regelung bei den wesentlichen Merkmale?
Siehe hier:
http://www.haendlerbund.de/hinweisblaetter/finish/1-…
gibt noch nichts genaues!
Vielen Dank für die Mühe, die Seite kannte ich auch schon. Verstehe nicht, dass man sowas einführt und es dann keine einheitliche Bedingungen schafft oder Ausnahme macht, wenn ich mir überlege nur einmal zum Beispiel wenn ich Bremsbeläge verkaufen will, was sind da dann wesentliche Merkmale? Kann ja schlecht die Farbe bei Bremsbelägen nehmen, Belagsstärke und für welches Fahrzeug die dann passen geschweige davon das diese an etlichen Fahrzeugen passen können.
MFG
Daniel
Tja so ist halt der Gesetzgeber!
Man muß die Abmahnhaie auch unterstützen!
Unglaublich aber wahr.
Der Witz ist–kauf mal bei den großen Shops ein da findet man nichts von richtiger Button Lösung mit den wesentlichen Merkmalen. Aber da haben die Abzockanwälte ja angst vor und knüpfen sich nur die kleinen vor.
Ja wieder mal auf die kleinen und mittelständigen Unternehmen und wer schützt uns? Keiner mal wieder leider, so kann man dann auch Betriebe pleie machen. Hab echt kein Verständnis mehr für sowas.
Vielen Dank für die Mühe, die Seite kannte ich auch schon.
Verstehe nicht, dass man sowas einführt und es dann keine
einheitliche Bedingungen schafft oder Ausnahme macht, wenn ich
mir überlege nur einmal zum Beispiel wenn ich Bremsbeläge
verkaufen will, was sind da dann wesentliche Merkmale? Kann ja
schlecht die Farbe bei Bremsbelägen nehmen, Belagsstärke und
für welches Fahrzeug die dann passen geschweige davon das
diese an etlichen Fahrzeugen passen können.
wenn man einen online-shop eröffnet, dann kann man erwarten, dass man sich mit den gesetzlichen mindestvoraussetzungen auseinandersetzt oder zumindest einen dritten damit beauftragt.
das
einheitliche Bedingungen schafft oder Ausnahme macht, wenn ich
mir überlege nur einmal zum Beispiel wenn ich Bremsbeläge
verkaufen will, was sind da dann wesentliche Merkmale? Kann ja
schlecht die Farbe bei Bremsbelägen nehmen, Belagsstärke und
für welches Fahrzeug die dann passen geschweige davon das
diese an etlichen Fahrzeugen passen können.
ist eine typische überspitzung und passt eher zum thema „die armen online-händler werden nur benachteiligt, blabla…“
Nach Auffassung des Gesetzgebers müssen nicht alle Einzelheiten aufgezählt werden, sondern der Verbraucher soll nur in die Lage versetzt werden, das Leistungsangebot des Unternehmers für die Zwecke des konkreten Vertragsschlusses zu bewerten und mit anderen Angeboten zu vergleichen. Es muss sich um solche Merkmale handeln, ohne deren Kenntnis ein verständiger Durchschnittsverbraucher , der sich einen Marktüberblick verschafft hat, den Vertrag nicht schließen würde. Je preiserheblicher ein Merkmal ist, umso eher ist es anzugeben.
- Produktbezeichnung und Produktabbildung
- Qualitätsmerkmale, die das Produkt charakterisieren
- Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern (z. B. bei Gebrauchtware, Retourenware)
- Hersteller, Typenbezeichnung und wichtige technische Daten
man sollte sich also in die lage des verkäufers versetzen und prüfen, ob man alles erforderliche angegeben hat.
farbe der bremsbelege: keine relevanz für den durchschnittsverbraucher, daher braucht sie nicht angegeben werden. man braucht auch nicht schreiben, für welche fahrzeuge die bremsbelege geeignet sind, da dies eine tolle geschichte ist, aber kein wesentliches merkmal der sache betrifft. die dicke der bremsbelege ist hingegen wichtig, da der verbraucher darauf die entscheidung stützt, ob er die belege (für sein fahrzeug xy) erwirbt.
p.s. gesetze sind immer abtrakt ausgestaltet, da sie möglichst viele fallgestaltungen erfassen sollen
Etwa so in der Art: Produktbild, Artikelnummer, Versandkosten ist klar:
Hersteller/Anbieter: YX
Produktgruppe: Beleuchtung
Produkttyp: Rückleuchten
Einbauposition: Hinten
Farbausführung: rot/klar
Zustand: Neuware in Originalverpackung
_________________________________________________
Hersteller/Anbieter: YX
Produktgruppe: Bremse
Produkttyp: Bremsbelag
Einbauposition: Vorderachse
Technische Daten:156 x 74 x 40 mm
Zulassung: eintragungsfrei mit E- bzw. KBA-Nummer
Zustand: Neuware in Originalverpackung
Danke erstmal und einen schönen Tag. MFG Daniel
Technische Daten:156 x 74 x 40 mm
heißt das breite x dicke x stärke ?
wenn ja, dann würde ich es in klammern erläutern.
ja meinte damit breite x dicke x stärke, werde ich ändern. was noch zukommt wird Bebremsbelagart sein wie z.B. organisch,sinter etc.
Ansonsten noch irgendwas, was ich aufnehmen müsste?
Vielen Dank.
Gruß
Daniel
auf anhieb fällt mir jedenfalls nichts ein…
Dann bedanke ich mir erstmal.
Wenn jemand noch Vorschläge oder Ideen hat bitte schreiben.