Bin Hausfrau und beziehe Witwenrente und wohngeld. Habe jetzt aussicht auf einen minijob. Wieviel darf man dazuverdienen? Können sie mir das Wohngeld streichen?
hallo ,
also du musst änderungen beim einkommen angeben wenn das brutto-einkommen um mehr als 209,34€ steigt …der anspruch wird dann neu berechnet ,streichen tun sie dir bei einem verdienst durch "minijob"nichts also selbst wenn sie das wohngeld runtersetzen gehst du mit plus-minus null raus…
melden würde ich mich trotzdem bei der wohngeldstelle dann bist du auf der sicheren seite ,sie könnten dir sonst auch leistungsmissbrauch unterstellen !
liebe grüsse nancy
hallo ,
also du musst änderungen beim einkommen angeben wenn das
brutto-einkommen um mehr als 209,34€ steigt …der anspruch
wird dann neu berechnet ,streichen tun sie dir bei einem
verdienst durch "minijob"nichts also selbst wenn sie das
wohngeld runtersetzen gehst du mit plus-minus null raus…melden würde ich mich trotzdem bei der wohngeldstelle dann
bist du auf der sicheren seite ,sie könnten dir sonst auch
leistungsmissbrauch unterstellen !
Danke für deine schnelle antwort
liebe grüße Manu
liebe grüsse nancy
Das Einkommen aus dem Minijob ist der Wohngeldstelle auf jeden Fall nachzuweisen. Wohngeld gibt es in dem Rahmen, in dem man nicht aus eigenem Einkommen angemessenen Wohnraum voll bezahlen kann. Wenn da nun weiteres eigenes Einkommen eingeht, wird das bis auf eine Pauschale durchaus berücksichtigt. Also: Verdienstbescheinigung der Wohngeldstelle vorlegen und fragen…
Allgäu-Tante
Bin Hausfrau und beziehe Witwenrente und wohngeld. Habe jetzt
aussicht auf einen minijob. Wieviel darf man dazuverdienen?
Können sie mir das Wohngeld streichen?