Hallo Community, mein Bruder und ich haben unser Elternhaus zu gleichen Teilen geerbt. Mein Bruder wohnt seit dem Tod unseres Vaters, also seit ca. 10 Jahren, in dem Haus. Nun hat er einiges nicht bezahlt, u. a. Müllabfuhr. Jetzt habe ich (!) an meine Postadresse und an mich adressiert einen Mahnbescheid über diese Forderungen erhalten. Jetzt die Frage(n) : Dürfen die das? Darf ich widersprechen? Was passiert, wenn ich das bezahle und mir das Geld innerfamiliär von meinem Bruder zurück hole? Das ist doch sicher dann eine Art Schuldner Kenntnis? Habe ich jetzt eigentlich einen Eintrag in der Schufa? Fragen über Fragen…
Du meinst sicherlich Schuldner Anerkenntnis. Noch ist es das nicht wenn Du die Schulden unter Vorbehalt bezahlst.
Den Schufaeintrag hast Du nur wenn der Gläubiger dies bei der Schufa beantragt hat. Feststellen kannst Du das indem Du darüber Auskunft bei der Schufa verlangst.
Die dürfen das. Du haftest ja zur Hälfte mit und kannst dann im Innenverhältnis die Summe vom Bruder zurück fordern. Also zahl und setz Dich mit dem Bruder auseinander. ramses90
Ja.
Und widersprechen darfst Du auch. Ich würde es mir aber gut überlegen, es ist erkennbar zwecklos.
Ihr beide Erben haftet für Hausschulden rund um das Grundstück gesamtschuldnerisch. Jeder haftet für alles !
Deshalb kann die Gemeinde auch nur von einem die ganze Summe einfordern. Nicht etwa nur die Hälfte !
Und sicherlich hat sie beim Bruder wohl erfolglos versucht das Geld einzutreiben.
Du kannst dann sehen, wie du sie vom Bruder zurückbekommst.
Du musst dich kümmern, das wird nicht die letzte Rechnung gewesen sein.
Spricht mit dem Bruder, was da noch alles offen steht.
MfG
duck313
Das Problem hier ist die offenbar noch nicht aufgelöste Erbengemeinschaft. Dadurch, dass das Erbe nicht formell auseinandergesetzt worden ist, gilt nach wie vor gesamtschuldnerische Haftung aller Erben für Verbindlichkeiten der Erbengemeinschaft. D.h. der Gläubiger kann sich einen Erben aussuchen, und von dem den Ausgleich der vollständige Forderung verlangen. Dieser kann dann nun wiederum im Innenverhältnis versuchen, sich an den übrigen Miterben schadlos zu halten.
Für jetzt, ist es zu spät, für die Zukunft sollte man dringend die Auseinandersetzung des Erbes betreiben, damit man dann nicht mehr für Verbindlichkeiten haften muss, mit denen man eigentlich persönlich gar nichts zu tun hat, die einen aber als Mitglied einer Erbengemeinschaft treffen können.
Zunächst einmal vielen Dank für die schnelle Rückmeldungen. Ich glaube, ich muss noch präzisieren, dass mein Bruder der Vertragspartner bei dem Entsorger ist. Es hat nichts mit Altlasten aus dem Erbe zu tun. So, wie Sie alle es beschrieben haben, klingt es für mich so, als ob jeder Vermieter haftbar für Verträge seiner Mieter, die Mietsache betreffend, gemacht werden kann. Oder eine Eigentümer Gemeinschaft gesamtschuldnerisch haftbar wird. Diese Beispiele gingen doch auch nicht. Nur weil ich das Haus zur Hälfte besitze, hafte ich für Verträge des 2. Besitzers? Kann es nicht eher so sein, dass der Inkasso Dienstleister einen „Versuchsballon“ startet? Oder ist es tatsächlich so, dass alle Besitzer für Verträge des dort wohnenden Besitzers haften?
Bist Du Dir wirklich sicher, dass dein Bruder der Vertragspartner ist? Der Klassiker in solchen Situationen ist, dass die Ver- und Entsorgerbeziehungen einfach weiter laufen, und von den zuständigen Stellen dann auf die „Erben nach …“ umgestellt werden, bis sich jemand konkret bei ihnen meldet, und mitteilt, dass er nunmehr Vertragspartner sein möchte. Gerade wenn es bei dem tatsächlichen Nutzer der Immobilie etwas „ungeordnete“ Verhältnisse gibt und die finanzielle Situation nicht so berauschend ist, besteht dort aber regelmäßig kein Bewusstsein/kein Interesse/keinen Wunsch hat, an dieser Situation etwas zu ändern, und damit künftig alleine für alles gerade stehen zu müssen. Umgekehrt ist den Vertragspartnern eine solche Gesamtschuldnersituation natürlich auch durchaus lieb, weil sie so mehr als nur einen Schuldner haben, an den sie sich wenden können. Insoweit besteht auch von dort kein Interesse auf eine Auflösung der Erbengemeinschaft hinzuweisen.
Ganz abgesehen davon ist es natürlich ohne irgendwie geartetes Dokument zwischen den Erben nun schwer gegenüber den Gläubigern nachzuweisen, dass man selbst aus der Geschichte raus ist, nur weil man nicht an der Adresse des Erblassers wohnt, wenn die Verträge noch auf die „Erben nach …“ laufen.
Hallo Exxplorer,
Doch, dass ist hier der klassische Fall: Die Eigentümergemeinschaft als solche haftet immer gesamtschuldnerisch für alle Abgaben oder Rechnungen die das Grundstück als Ganzes betreffen.
Duck313 hat das schon recht treffend beschrieben.
Ich bin nur etwas verwirrt über die Begrifflichkeiten. Da ich es nur so kenne, dass die Entsorgungskosten als Teil der Grundbesitzabgaben öffentlich-rechtlich zwangsweise beigetrieben werden, frage ich mich ob Du tatsächlich einen „Mahnbescheid“ bekommen hast?
Dein
Ebenezer