Bin ich als Stiefenkel erbberechtigt?

Hallo, mein verstorbener Opa hatte damals nochmals geheiratet. Sie war verwitwet, hat 3 Kinder mit in die Ehe gebracht, denen hat sie dann das Haus ihres ersten verstorbenen Mannes vererbt. Diese 3 Kinder hat aber mein Opa nie adoptiert, da diese bereits erwachsen waren.

Nun war mein Opa Italiener, sie ist Deutsche. Sie hat versucht noch ein handgeschriebenes Testament zu fälschen (mein Opa konnte weder lesen noch schreiben) damit sie und ihre 3 Kinder das Vermögen meines Opas erben. Da meine Mutter leider auch schon tot ist, rücke ich als Enkel bei meinem Opa nach. Das wurde auch so vom Notar bestätigt, ihr gefälschtes Testament wäre nach deutschem Recht durchgekommen, aber hier galt italienisches Recht. So erhalte ich nun 1/4 des Erbes die Frau meines Opas 3/4. Sie will mich jetzt mit einem Betrag X abspeisen.

Nun aber die eigentliche Frage: Wenn Sie stirbt, erbe ich dann auch noch einen kleinen Teil von meines Opas Hauses, oder geht das alles an ihre Kinder, die ja schon das Haus ihres Vaters geerbt haben? Sie ist Deutsche, also würde ja hier dann das deutsche Erbrecht zählen.

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