Morgen,
ich bin bei einer Zeitarbeitsfirma angestellt und arbeite in einem Call-Center Vollzeit 35 Stunden die Woche.
Bei der Zeitarbeitsfirma habe ich einen unbefristeten Tarifvertrag aus dem ich aber nicht schlau werde.
Es lässt sich nicht daraus schließen ob ich nun Angestellter oder Arbeiter bin.
Folgendes lässt mich aber vermuten das ich nur Arbeiter bin.
Ich weiß seit Februar das ich Nachwuchs erwarte, habe dies aber noch nicht meinem AG mitgeteilt. Allerdings wurde ich jetzt die letzten Wochen krankgeschrieben.
Krankmeldungen gingen immer pünktlich beim AG ein.
Nun habe ich gestern meine Lohnabrechnung bekommen und ersehen das ich nur die geleisteten Arbeitsstunden bezahlt bekomme und mehr nicht.
Ich war eigentlich der Meinung das ich auch weiterhin bezahlt werde, wenn ich krank bin, denn dies stand auch so im Vertrag.
Ich kann euch das jetzt nicht abtippen, das mein Zukünftiger mir den Vertrag erst heute Nachmittag ins geschäft bringen kann, weil er auch noch arbeiten ist.
(damit ich nicht falsch verstanden werde…ich mache Heute das Geschäft von meinem Vater, bin also nicht an meiner eigentlichen Arbeit, da ich noch krankgeschrieben bin).
Ist das denn richtig was mein AG macht oder müsste er mir alles bezahlen?
Problem 2 ist das ich meine Krankmeldung erst sehr spät bei meiner Krankenkasse abgeben konnte und diese gleich zu mir sagte das ich aber dann kein Krankengeld mehr beziehen könne, da ich diese so spät gebracht habe.
Auch richtig?
Problem 3… wie sieht das denn nun aus, wenn ich nur ein Arbeiterverhältnis habe und in den Mutterschutz gehe oder Arbeitsunfähig geschrieben werde?
Ob ich Arbeitsunfähig geschrieben werde, wird sich am Montag bei meiner nächsten Vorsorgeuntersuchung entscheiden.
Liebe Grüße
Angi
Hi Angie,
ich war jetzt auch fast 3 Jahre bei einer Zeitarbeitsfirma. Mal als Fachpersonal im kaufmännischen Bereich und mal als Produktionshelfer.
Bei beiden Tätigkeitsfeldern wurde ich nach Stunden bezahlt.
Benutze einfach den begriff „Entgelt“ anstatt Lohn/Gehalt.
Angestellt bist du und arbeiten musst du auch… also Angestellter Arbeiter *lach*
Normalerweise kann sich deine Zeitarbeitsfirm nicht quer stellen wenn du krank wirst.
außer: Du gibst deine Krankmeldung nicht innerhalb von 3 Tagen ab.(oder was sonst in deinm Vertrag steht)
Ich habe auch einige Krankheitstage gehabt (mal Erkrankung mal Arbeitsunfall). Es wurde aber nie „vergessen“ die Stunden zu bezahlen.
Setz dich sofort mit deiner Buchhaltung auseinander und lass dir erklären warum sie ihrer Zahlungspflicht nicht nachgekommen sind.
Hier erfährst du dann ob es ein Irrtum war (wegen verspäteter Krankmeldung) oder Absicht (gerade wegen der nicht rechtzeitigen Krankmeldung)
Zahlen muss entweder der AG oder die Kasse. Beide können die Zahlung nicht verweigern.
Sobald du Bescheid weißt:
Sofort dem AG über deine zukünftigen „Mutterfreuden“ informieren.
Ab diesem zeitpunkt genießt du einen gesetzlichen Mutterschutz. Man kann dir dann nicht kündigen.
Wegen Krankheit kann dir aber gekündigt werden… deshalb so schnell wie möglich über Schwangerschaft informieren.
Gerade in der Zeitarbeit hat man schneller das „Messer an der Kehle“ als in anderen Arbeitsbereichen… entweder… oder…
Nicht jede Zeitarbeitsfirma richtet sich nach gesetzlichen Mindestvorgaben… dasd durfte ich am eigenen Leib erfahren.
Wenn du dann im Mutterschaftsurlaub bist… die müssen dich danach wieder einstellen… wenn du willst.
Zeitverträge sind heute fast die Norm.
Man arbeitet von Verlängerung zu Verlängerung… und irgendwann bekommt man keine mehr.
Bei mir haben sie gesagt, ein vorgelegtes Attest hätte mir „das Genick gebrochen“ weil ich angeblich nicht mehr schwer heben durfte.
Das hatte zwar nicht im ASttest gestanden … aber ein Protest hätte sowieso nichts gebracht weil man keinen Anspruch auf eine Vertragsverläbngerung hat.
Such dir schon während deines Mutterschaftsurlaubs eine andere Stelle.
Das ist auf jeden Fall sicherer und du weißt wenigstens immer wo du arbeiten musst.
Gruß
BJ
Hi,
also in einem anderen Forum wurde mir gesagt das es normal sei das die mir die Stunden nicht bezahlt haben, da ich noch keine 4 Wochen dort angestellt bin.
Anscheinend werden wohl die ersten 4 Wochen nicht bezahlt wenn man krank wird?!
Ausserdem habe ich heute noch gesehen das sie mir die falsche Lohnsteuerklasse eingetragen haben…nämlich die 5er und ich bin nicht verheiratet!
Naja ich werde am Montag mal dort anrufen und auch zu meiner Krankenkasse gehen.
Liebe Grüße
Angi
Hi again,
das mit den 4 Wochen KANN sein MUSS aber nicht. Das steht in deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag.
Lies noch einmal nach.
PS: ich habe in meinem V auch eine ähnliche Klausel unterschrieben… die Frist ist aber länger.
Gruß
BJ
Mal wieder…
Hi!
das mit den 4 Wochen KANN sein MUSS aber nicht. Das steht in
deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag.
Und wenn da nichts steht?
PS: ich habe in meinem V auch eine ähnliche Klausel
unterschrieben… die Frist ist aber länger.
und damit unwirksam
Gruß
Guido
genauuuuu *g*
Hi!
das mit den 4 Wochen KANN sein MUSS aber nicht. Das steht in
deinem Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag.
Und wenn da nichts steht?
Na dann gelten die gesetzlichen Grundlagen.Davon war aber schon in vorherigen Artikeln die Rede.
Nun stell doch nicht solche Fragen. Du bist Fachmann und hättest doch anstatt einer Frage auch einen Fakt schreiben können.
PS: ich habe in meinem V auch eine ähnliche Klausel
unterschrieben… die Frist ist aber länger.
und damit unwirksam
Mir doch egal. Wenn es unwirksam ist, dann kann ich das dann halt benutzen, wenn es „hart auf hart“ kommt.
Wie schnell überlegt es sich ein Personaler, ob er den neuen überhaupt noch nehmen will… wenn der schon beim Vertraglesen an den üblichen Gepflogenheiten herummäkelt ?
Keine Ahnung.
Du weißt es. Du kennst dich in den Gesetzen aus. Viele andere aber nicht. Die werden einfach dahin gesetzt und dürfen loswerkeln.
Ich hatte bei Vertragsunterzeichnung nicht vor, krank zu werden. Wäre nicht das 1. Mal dass ich trotz Fieber arbeiten gegangen bin. Hatte oft genug das Kündigungsschreiben in Reichweite wenn ich mich krank gemeldet hätte.
Und bevor du wieder nur Fragen stellst: Ja ich weiß dass das „verboten“ ist und der AG das garnicht darf und das übliche blablabla.
Wenn dir aber unter 4 Augen von deinem Vorgesetzten gesagt wird, dass in solchen Fällen schon Gründe für eine Kündigung zu finden seien… dann überlegst du es dir auch zweimal bevor du dich wegen Grippe krankmeldest… zumal in Probezeit ja sowieso keine Begründung angegeben werden braucht.
Das habe ich übrigens nur bei einer ganz bestimmten Zeitarbeitsfirma erlebt. Die Vorgesetzte hatte Hotelfachfrau gelernt und wurde dann zum Personaler „erkürt“.
Das sind natürlich die optimalen Voraussetzungen für den Aufgabenbereich.
Wie schon gesagt: Nicht überall sitzen Fachleute an den „Hebeln der Macht“.
Ach übrigens: Ich habe in diesem Job meine „anti-Krankheits-Frist“, auch ohne „Verbotenes“ zu tun, überstanden.
Gruß
BJ
Hi!
Nun stell doch nicht solche Fragen. Du bist Fachmann und
hättest doch anstatt einer Frage auch einen Fakt schreiben
können.
OK: Es steht in den wenigsten Verträgen, da es zu den sehr gängigen Praktiken gehört, die meistens einfach 1 zu 1 aus dem Gesetz übernommen werden!
Mir doch egal. Wenn es unwirksam ist, dann kann ich das dann
halt benutzen, wenn es „hart auf hart“ kommt.
Ich wollte nur erwähnt haben, dass es unwirksam ist.
Wie schnell überlegt es sich ein Personaler, ob er den neuen
überhaupt noch nehmen will… wenn der schon beim Vertraglesen
an den üblichen Gepflogenheiten herummäkelt ?
Mir wäre jeder MA suspekt, der seinen AV NICHT studiert…
Ich hatte bei Vertragsunterzeichnung nicht vor, krank zu
werden. Wäre nicht das 1. Mal dass ich trotz Fieber arbeiten
gegangen bin. Hatte oft genug das Kündigungsschreiben in
Reichweite wenn ich mich krank gemeldet hätte.
Und bevor du wieder nur Fragen stellst: Ja ich weiß dass das
„verboten“ ist und der AG das garnicht darf und das übliche
blablabla.
Wieso wäre das verboten?
Wenn ein AG in der ersten Zeit wegen einer Erkrankung kündigt, ist das nicht verboten.
OK, es gehört verboten, wenn der AG so dämlich ist und das als Grund angibt…
LG
Guido
Wieso wäre das verboten?
Wenn AN eine AU vom Arzt hat und diese dem AG vorlegt, so darf dieser den AN während dieser Zeit nicht beschäftigen und der AN darf nicht arbeiten.
Weißßßßt du doch 
Gruß
BJ
Hallo BJ
Wenn AN eine AU vom Arzt hat und diese dem AG vorlegt, so darf
dieser den AN während dieser Zeit nicht beschäftigen und der
AN darf nicht arbeiten.
Nein, das ist nicht korrekt. Natürlich darf man trotz anhaltender AU arbeiten. Es kommt lediglich auf die Frage an, ob man arbeitsfähig oder (offensichtlich) arbeitsunfähig ist. Im Zweifel darf der AG dem AN die Arbeitsaufnahme auch verbieten, aber prinzipiell darf ein offensichtlich vorzeitig gesundeter AN auch vor Ablauf einer AU arbeiten.
Gruß,
LeoLo