… Mietvertrages zur Provisionszahlung verpflichtet?
Ich habe vor einigen Tagen einen „Maklervertrag“ unterschrieben, der besagt, dass ich im Falle des Abschluss eines Mietvertrages oder eines „wirtschaftlich gleichwertigen Geschäfts“ zur Zahlung der Provision verpflichtet bin. Die Immobilie wurde für mich reserviert, einen Mietvertrag habe ich aber noch nicht unterschrieben.
Nun möchte ich doch nicht diese Immobilie mieten. Ist trotzdem ein „gleichwertiges Geschäft“ entstanden und kann der Makler die Provision von mir verlangen?
zunächst mal hätte ich mich über eine Begrüßung und Anrede in Ihrer Anfrage sehr gefreut.
Meiner Meinung nach müssen Sie die Provision nicht zahlen, da kein rechtskräftiger Mietvertrag abgeschlossen wurde. Und es wurde auch kein „wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft“ abgeschlossen. Zwar wurde die Wohnung reserviert, Sie haben sich überlegt, diese nicht zu mieten. Somit kommt auch kein Vertrag zustande. Meine Meinung.
… Mietvertrages zur Provisionszahlung verpflichtet?
Ich habe vor einigen Tagen einen „Maklervertrag“
unterschrieben, der besagt, dass ich im Falle des Abschluss
eines Mietvertrages oder eines „wirtschaftlich gleichwertigen
Geschäfts“ zur Zahlung der Provision verpflichtet bin. Die
Immobilie wurde für mich reserviert, einen Mietvertrag habe
ich aber noch nicht unterschrieben.
Nun möchte ich doch nicht diese Immobilie mieten. Ist trotzdemo2
ein „gleichwertiges Geschäft“ entstanden und kann der Makler
die Provision von mir verlangen?
Hallo,
nachdem kein Vertrag unterschrieben wurde, muss auch nichts bezahlt werden.
Gruss tummle
Hallo, nach meiner Ansicht besteht die Pflicht zur Zahlung der Provision nicht. Wenn Sie aber durch die Info des Maklers den Hinweis auf eine andere Wohnung bekommen haben und diese dann mieten, müssen Sie hierfür dann Provision zahlen.
Makler-Courtage wird nur fällig bei Abschluss eines Mietvertrags. Auch mündlich geschlossene Verträge sind übrigens gültig (außer bei Immobilienkauf). Aber in diesem Fall ist ja kein Vertrag zustande gekommen - also bestehen keinerlei Ansprüche des Maklers gegen Sie. Die fruchtlose Reservierung ist für uns Makler ärgerlich, begründen aber keine Ansprüche.
Nun möchte ich doch nicht diese Immobilie mieten. Ist trotzdem
ein „gleichwertiges Geschäft“ entstanden und kann der Makler
die Provision von mir verlangen?
nee, kann er nicht, weil er seinen auftrag mit unterzeichnung des mietvertrages erfüllt hat. eine reservierung ist nicht gleichwertig. es sei denn, er hat im kleingedruckten des maklervertrages irgendwas mieses versteckt, was dann allerdings nicht wirksam sein dürfte.
viele grüße
salomo
sorry für die späte Meldung. Nicht mein Spezialgebiet. Es handelt sich hier grundsätzlich um eine kalssische Rechtsfrage. Um ganz sicher zu sein, würd ich mich entsprechen beraten lassen.
Zum Sachverhalt an sich: ein Marklervertrag sichert ab, dass der Markler bei Abschluss eines Mietvertrages nicht um seine Provision gebracht wird. Kommt kein Mietvertrag zustande oder provitieren sie von den Leistungen des Marklers fällt auch keine Provision an.
Ein wirtschaftlich gleichwertiges Geschäft wäre eine Nutzungsvereinbarung oder der Kauf der Immobilie.
Informieren sie den Markler, dass sie die vertraglich beschrieben Leistung nicht in Anspruch nehmen.