Bin ich buchführungspflichtig?

auf dieser seite sind diejenigen aufgelistet die buchführungspflichtig sind und die dies nicht sind. http://www.existenzgruender.de/imperia/md/content/pd…

ich werde nämlich ein gewerbe anmelden, doch nur über eBay verkaufen.
nur weiss ich iaz nicht ob ich zu

1.Nicht-Kaufleute oder
2.Kaufleute oder
3.Nicht-Kaufleute, die sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen.?

kann mir wer helfen?

Hallo,

da es sich um ein Handelsgewerbe als Einzelkaufmann handelt, ist man buchführungspflichtig.

Buchführungspflicht heißt natürlich Bilanzierungspflicht.

Aber auch die anderen müssen „Bücher führen“, nämlich eine Gewinn- und Verlustrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, aber eben keine Bilanz erstellen.

Je nachdem, wie hoch die Umsätze sein werden, wüde ich mal ein nettes Gespräch mit dem Finanzamt führen, meist verzichten die bei kleineren Unternehmen auf die Bilanz :smile:

Petz

hallo,

kaufmann wirst du mit ein bischen ebay handel wahrscheinlich nicht. hierzu gehören schon paar arbeitnehmer, mehr als 10 lieferanten und kunden pro woche.

ob du freiwillig kaufmann werden willst (kraft eintragung) bleibt dir überlassen, i.d.R. sollte es nicht nötig sein, es könnte gar unsinnig sein.

ergo: ohne eintragung ins HR ergibt sich eine buchführungspflicht nur aus § 141 Abgabenordnung:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/ao_1977/__14…

"Gewerbliche Unternehmer […], die nach den Feststellungen der Finanzbehörde für den einzelnen Betrieb

  1. Umsätze […] von mehr als 350.000 Euro im Kalenderjahr oder
    […]
  2. einen Gewinn aus Gewerbebetrieb von mehr als 30.000 Euro im Wirtschaftsjahr […] gehabt haben,

sind auch dann verpflichtet, für diesen Betrieb Bücher zu führen und auf Grund jährlicher Bestandsaufnahmen Abschlüsse zu machen, […]."

wenn du eine grenze reißen wirst, wäre es sinnvoll sich gleich von anfang an auf doppelte buchführung einzustellen.

gruss vom

showbee

Hallo …

die Seite ist doch sehr leicht verständlich… wieso verstehen Sie die nicht?

Kurzum… Sie sind Nicht-Kaufmann, weil Ihr Gewerbe einen nach Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb noch nicht erfordert, daher sind Sie nicht buchführungspflichtig, es reicht eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung.

Wenn Ihr Umsatz 350.000€ oder Ihr Gewinn 30.000€ übersteigt oder Sie außerordentlich viele Kunden haben, ansonsten aber unter den zuvor genannten Grenzen liegen, dann wären Sie buchführungspflichtig.

Alternativ wären Sie buchführungspflichtig, wenn Sie sich freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen würden oder die Rechtsform wechseln und Kraft Rechtsform buchführungspflichtig werden würden.

MfG
BEBOUB

da es sich um ein Handelsgewerbe als Einzelkaufmann handelt,
ist man buchführungspflichtig.

hallo,

warum sollte denn ein kleiner e-bay handel ein handelsgewerbe darstellen???

fragt:

showbee

wieso kleiner ebay-Handel ?

Davon hat der Fragesteller nix gesagt !

Petz

hi,

naja, das war mal lebensnahe sachverhalts-auslegung. idR sind ebay-neu-haendler eben kleine krauter. meistens A&V, oft weniger umsatz als § 19 UStG und weniger gewinn als zum leben nötig …

gut, haben wir beide im nebel gestochert!

gruss vom

showbee

netter ‚Beratungsansatz‘, faszinierende Frage…
Liebes Beboub,

für eine „Unternehmungsberatung“ stellen Sie aber sehr liebevolle und feinfühlige Fragen! (Das ist übrigens Ironie, ich weiss, das erkennen Sie nicht gleich…)

die Seite ist doch sehr leicht verständlich… wieso verstehen
Sie die nicht?

Im Klartext heisst das doch: „frag nicht so blöd, das versteht doch jeder Depp!“

Einfühlungsvermögen wie ein Amboss für die Situation eines Anfängers
der meint, er wäre eventuell ein Kaufmann, weil er ein Mann ist und was verkaufen will.
Glückwunsch für den gekonnten Beratungsansatz!

Zaph

Kurzum… Sie sind Nicht-Kaufmann, weil Ihr Gewerbe einen nach
Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb noch nicht erfordert, daher sind Sie nicht
buchführungspflichtig, es reicht eine einfache
Einnahmen-Überschussrechnung.

Wenn Ihr Umsatz 350.000€ oder Ihr Gewinn 30.000€ übersteigt
oder Sie außerordentlich viele Kunden haben, ansonsten aber
unter den zuvor genannten Grenzen liegen, dann wären Sie
buchführungspflichtig.

Alternativ wären Sie buchführungspflichtig, wenn Sie sich
freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen würden oder
die Rechtsform wechseln und Kraft Rechtsform
buchführungspflichtig werden würden.

MfG
BEBOUB

…das hat System…

Liebes Beboub,

für eine „Unternehmungsberatung“ stellen Sie aber sehr
liebevolle und feinfühlige Fragen! (Das ist übrigens Ironie,
ich weiss, das erkennen Sie nicht gleich…)

die Seite ist doch sehr leicht verständlich… wieso verstehen
Sie die nicht?

Im Klartext heisst das doch: „frag nicht so blöd, das versteht
doch jeder Depp!“

Hi Zaph,

hast Du BEBOUBs Artikel mal mitverfolgt? Das macht er immer. Ich bin selbst im Beratungsgeschäft tätig, viele meiner Kollegen arbeiten so:

  1. Den Fragenden mit dem ersten Satz derart aus der Fasssung bringen das man dann.
  2. seinen Senf ohne weitere Unterbrechung und Nachfragen an den Mann bringen kann.
  3. Wenn dann der Fragende aufgrund der Antworten nachfragt, kommt
  4. der Vorwurf: „Na, hättest du das mal gleich gesagt, dann hätten wir uns die ganze teure Fragerei sparen können“

Das Ganze wird noch ein wenig mit Arroganz und Selbstherrlichkeit gewürzt. Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit müssen leider draussen bleiben.

  1. und 4. wiederholen sich übrigens, bis
    a. dem Kunden das Geld ausgeht
    oder
    b. ein frischer, noch nicht vollends von der Beratungsleistung beeindruckter Mitarbeiter des Kunden den Berater vor die Tür setzt.

Es gibt übrigens Ausnahmen in der Zunft: Die haben ein Standardberatungsprogramm, dass sie abwickeln. Schritt 1 und 2 ähneln sich da sehr stark, weil der Kunde von Beginn an in ein Schema gepresst werden muß, dass dem Berater keine unnötige Flexibilität abverlangt.

Gruß
Bonsai

Einfühlungsvermögen wie ein Amboss für die Situation eines
Anfängers
der meint, er wäre eventuell ein Kaufmann, weil er ein Mann
ist und was verkaufen will.
Glückwunsch für den gekonnten Beratungsansatz!

Zaph

Kurzum… Sie sind Nicht-Kaufmann, weil Ihr Gewerbe einen nach
Art oder Umfang in kaufmännischer Weise eingerichteten
Geschäftsbetrieb noch nicht erfordert, daher sind Sie nicht
buchführungspflichtig, es reicht eine einfache
Einnahmen-Überschussrechnung.

Wenn Ihr Umsatz 350.000€ oder Ihr Gewinn 30.000€ übersteigt
oder Sie außerordentlich viele Kunden haben, ansonsten aber
unter den zuvor genannten Grenzen liegen, dann wären Sie
buchführungspflichtig.

Alternativ wären Sie buchführungspflichtig, wenn Sie sich
freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen würden oder
die Rechtsform wechseln und Kraft Rechtsform
buchführungspflichtig werden würden.

MfG
BEBOUB

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Halten Sie Ihre Bemerkung für sonderlich schlau ?
Hallo …

halten Sie Ihre Bemerkung für sonderlich schlau?

Ein angehender Unternehmer, der in seiner Frage vorgibt, was er machen möchte und dies fast wortgleich in einer Kopie der Gründerzeiten lesen kann und dennoch nicht in der Lage ist, seine Tätigkeit selbst einzuordnen, der hat ein Problem.

Sie können den Unternehmer in Watte packen, ihm freundlich auf die Schulter klopfen und ihn immer und immer wieder an Foren wie diesem hier fragen lassen.

Helfen wird ihm dies nicht, Sie bringen ihn vielmehr in Abhängigkeiten von Dritten und dies ist falsch, denn er muß lernen eigenständig zu arbeiten.

Eigenständig wäre z.B. gewesen, wenn er in den Gründerzeiten weitergelesen hätte und die §§ 140 und 141 der AO studiert hätte, dann wären seine Fragen beantwortet gewesen.

Aber eine Bitte… lassen Sie es einfach sein, über Beratungsansätze Dirtter zu spekulieren!

MfG
BEBOUB

Lieber junger Freund…
Lieber junger Freund,

warum Sie solch einen Mist schreiben, ist mir schleierhaft, aber Sie werden vermutlich Ihre ureigenen Gründe dafür haben!

Sie sollten jedoch bedenken, dass es gerade Typen wie Sie sind, die Unternehmer von Beratern abhängig machen, in dem sie den Kunden eben nicht das selbständige Arbeiten beibringen, sondern, und dies ist um Längen arroganter, Sachverhalte erklären, anstatt Arbeitsweisen zu lehren.

Sie sollten den Menschen zeigen, wie sie den Acker bewirtschaften, um ihnen in die Selbständigkeit zu helfen und sie nicht durch hingegebenes Mehl in Abhängigkeiten bringen.

Sie werden dies jetzt noch nicht begreifen, aber denken Sie halt ein paar Jahre drüber nach, bevor Sie demnächst Dummheiten über Ihnen unbekannte Dritte schreiben!

MfG
BEBOUB

Ball flach halten…
…Armer alter Mann,

warum Sie solch einen Mist schreiben, ist mir schleierhaft,
aber Sie werden vermutlich Ihre ureigenen Gründe dafür haben!

Nun, vielleicht ist ein Grund dafür, dass es der Ihre Mist war, der mir heute über die Hutschnur gegangen ist. Normalerweise bin ich nicht so impulsiv, aber vielleicht regt es Sie doch ein wenig zum Nachdenken an.

Sie sollten jedoch bedenken, dass es gerade Typen wie Sie
sind, die Unternehmer von Beratern abhängig machen, in dem sie
den Kunden eben nicht das selbständige Arbeiten beibringen,
sondern, und dies ist um Längen arroganter, Sachverhalte
erklären, anstatt Arbeitsweisen zu lehren.

Hätte ich lehren wollen, wäre ich Lehrer geworden. Ich erkläre meine Arbeitsschritte meinen Kunden, ich dokumentiere diese auch. Der Kunde, der dies dann künftig selbst machen will, wird von mir auch dazu in die Lage versetzt. Ich werde jedoch oft in Krisensituationen gerufen, in denen für Lehrstunden keine Zeit bleibt.

Sie werden dies jetzt noch nicht begreifen, aber denken Sie
halt ein paar Jahre drüber nach, bevor Sie demnächst
Dummheiten über Ihnen unbekannte Dritte schreiben!

Bis dahin haben Sie es vielleicht auch geschafft, diesen Rat zu beherzigen.

Freundlichst
Bonsai

Hallo,

nur mal eine generelle Zwischenfrage.

Ich sehe den Sinn eines solchen Forums doch darin, dass ich Frage habe, die poste um durch Spezialisten, die sich mit dem in Frage gestellten Thema befasst haben, eine Hilfe zu bekommen. Natürlich kann ich mir alles irgendwo anlesen, sei es das Wasser/Öl Gemisch im Auto, sei es die Frage wie ich meinen Baum schneiden soll usw… Lektüre giubt es viel. Es gibt Geschäfte, die haben so viele Bücher, die verkaufen die sogar, ehrlich! Aber es geht doch bei einem Forum eben darum, dass ich mich nicht langfe durch Fachlektüre arbeiten muß sondern dass es nettes Menschen gibt, die sich mit sowas auskennen und mit nützliche Tipps geben.

Wenn ich eine Frage stelle und mich dann bei einem Experten für diese Frage für unfähig erklären lassen muß, dann hat ein Forum seinen Sinn verfehlt.

Sollte ich etwas falsch verstanden haben, ich bin lernfährig.

Wollte ich nur mal los werden, in diesem Sinne

Grüße
Michael

1 „Gefällt mir“

a: Lass dir bei deiner Bank ein Unterkonto machen da wo alles Zahlungsverkehr für dein Gewerbe abläuft. So hast du immer gut den Überblick.
b: Du machst 5 Ordner.

  1. Ordner Ausstehende Sachen. Hier kommt alles ausgedruckt rein von wem du noch Geld bekommst und was du einforderst. SOrtiert nach Datum der Vorderung (Damit du nach 2 Wochen mahnen kannst)

  2. Ordner Bezahlt. Wenn jemand bezahlt hat kommt er in diesen Ordner, Sortiert nach Datum des Geldeingangs. (Kauf die am besten auch eien Datumstempel, dann machst du mit bler farbe immer das Datum drauf wann jemand gezahlt hat)

  3. Ordner Offene Rechnungen. Alles ws du zahlen musst nach dem Datum (Eventuell mit Vermerk bis wann du zahlen muss, oder bis wwann bestimmte Bonis drin sind)

  4. Ordner bezahlt. Hier sortiert nach Zahldatum, am besten hier mit Roten Datumsstempel.

  5. Ordner. Alles wo duu dir nicht sicher bist oder ein vielleicht ist etc. in den 5. Ordner.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hol Dir ne ordentliche Beratung!!! Ganz dringend
Noch mal Hallo!!!

Ich rate Dir bei den hier im Forum gestellten Fragen noch mal ganz dringend einen Kurs bei der IHK zu belegen. Die bieten u.a. auch Kurse speziell zu ebay an und was man da alles beachten muß.

Ansonsten suche Dir einen Berater, der Dir aus einer Hand alle Informationen gibt, weil nur der auch das gesamte Konzept überblickt und die für Dich relevanten Daten geben kann.
Die Beratung kostet nicht viel!!!

Ansonsten tue Dir den Gefallen um nicht auf irgendwelchen Kosten sitzen zu bleiben und frische wirklich das notwendige betriebswirtschaftliche/steuerliche Wissen auf. Das ist lebensnotwendig!!! Viele Firmen scheitern z.B. an Buchprüfungen und an Steuernachzahlungen, die sie dann nciht aufbringen können. Das muß nicht sein!!!

Glaub mir, ich spreche hier aus Erfahrungen, die ich regelmäßig in meiner täglichen Praxis sammel.