Hallo liebe „WER WEISS WAS“ Community!
Ich habe letztes Jahr im Juli einem Freund bei seiner Abschlussarbeit auf einer Vernissage geholfen. Die Kunst Hochschule ,an der mein Kumpel studiert hat, hat sich dafür ein altes Gebäude (alte Schreinerei) in der Innenstadt München gemietet wo vier Absolventen ihre Arbeiten präsentieren sollten.
Beim Aufbau des ganzen Abends lief jedoch was schief. Ich wollte die Eingangstür öffnen ( ungefähr so sah sie aus, jedoch war es eine Doppeltür http://www.riesen-ag.ch/images/content/tueren_132220… ) und prompt flog mir das obere Fenster voll ins Gesicht. Die Scheibe zerbrach noch auf meinem Kopf und fiel dann auf den Boden wo sie in 1000 Stücke zerbrach. Bis auf einer Schürfwunde auf der Nase und Wange ist mit glücklicherweise nichts passiert. Der Betreuer der Absolventen kam dann direkt auf mich zu und meinte das wir das später klären sollten weil wir unter Zeitdruck standen alles aufzubauen. Wir räumten den Scherbenhaufen weg und bauten daraufhin weiter auf. Nach der Vernissage meinte der Betreuer das wir das einfach über die Haftpflicht klären sollten und er meldet sich dann bald bei mir. Zu diesem Zeitpunkt dachte ich das ich bei meinen Eltern mitversichert bin.
Nun sind 10 Monate vergangen und ich bekam gestern die Rechnung für eine neue Scheibe. Die soll 300 Euro kosten. Hab es meinen Eltern erzählt und die meinten das ich 1.) gar keine Haftpflichtversicherung besäße und 2.) ich überhaupt nichts zahlen sollte, weil der Eigentümer der Schreinerei dafür Verantwortlich ist das die Bude nicht Einsturzgefährdet ist
Nun weiß ich nicht was ich machen soll? Kann mir jemand einen guten Rat geben?
die wichtigste frage ist:
wer von den beteiligten hat eine „private haftpflichtversicherung“?
der gebäudeeigentümer kann sich an „jeden“ der helfer wenden da ihm ein schaden entstanden ist.
dafür ist auch eine private haftpflichtversicherung da…
also die rechnung mit der schadensmeldung, dass während dem aufbau einer vernissage eine türscheibe zu bruch ging.
so einfach ist es.
beste grüße
Hallo,klarlack89, der Rat, das durch eine Haftpflicht klären zulassen = Abwehr unberechtigter oder Befriedigung berechtigter Ansprüche ist golddrichtig. Aber welche Privathaftpflcht, richtet sich nach Ihrer Erstausbildung. (Lehre / Studium abgeschlossen?) Falls ja, hilf nur eine eigene, falls noch kein erster Beruf existiert, sollten Sie doch noch einmal den Vertrag Ihrer Eltern bemühen. mfG versifa
Wer andreren einen Schaden zufügt, haftet dafür. Und zwar unbegrenzt. Daher sollte jeder eine Haftpflichtversicherung haben.
Ob die in Ihrem Fall aber gezahlt hätte, ist fraglich, da es sich um einen „Gefälligkeitsschaden“ handelt, der in vielen Vertragsbedingungen ausgeschlossen ist.
Nach Ihrer Schilderung sehe ich aber keine Schuld bei Ihnen. Die Scheibe muss schon vorher lose gewesen sein, sonst wäre sie nicht herausgefallen.
Ich würde an Ihrer Stelle nicht zahlen und im Gegenzug 300 Euro Schmerzensgeld geltend machen.
Ich rate Ihnen aber nicht, sich einen Anwalt zu nehmen, denn der nimmt selbst bei so kleinen Streitwerten ein Honorar, das höher liegt als der Streitwert selbst.
Sie sollten dem Geschädigten klar machen, dass Sie keine Schuld trifft und Sie daher nicht zahlen werden. Wenn er versucht, den Schadenersatz gerichtlich einzuforden, können Sie immer noch über einen Anwalt nachdenken.
Trotzdem empfehle ich Ihnen eine Privathaftpflichtversicherung. Die kostet zwischen 20 und 40 im Jahr (!!!). Dafür wehrt sie auch unberechtigte Schadenersatzforderungen für Sie ab. Sie müssten sich also selber um nichts kümmern. Sie würden lediglich Ihrer Versicherung den Schaden einreichen mit dem Hinweis, dass Sie keine Schuld trifft und der Geschädigte muss sich dann ggf. mit der Versicherung gerichtlich auseinandersetzen. Denn die Versicherung ist auch dafür da, unberechtigte Schadenersatzforderungen abzuweisen.
Hallo,
wenn die Hochschule das Gebäude gemietet hat, dann ist sie auch für die Sicherheit zuständig. So etwas wird im allgemeinen im Mietvertrag geregelt…
Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe
Hallo,
wenn keine Haftpflichtversicherung besteht - logisch - kann sie auch nicht Anspruch genommen werden. Eine derartige Versicherung hätte auch die Haftungsfrage geprüft, ob du überhaupt zur Verabtwortung gezogen werden kannst. Da dies nun nicht der Fall ist, muß dir der Anspruchsteller ( Schreinerei) dein Verschulden nachweisen und du nachweisen, dass du für diesen Schaden nicht haftbar zu machen bist.
Gruß