Bin ich für angebliche Baumängel haftbar

Hallo,
vor 1,5 Jahren wurde ein ca. 110 Jahre altes Fachwerkhaus verkauft.
Jetzt kommt der Käufer und verlangt Schadenersatz.
Das Gebäude hat einen Anbau, der früher als „Wintergarten“ genutzt wurde. Als man das Haus vor 16 Jahren selber kaufte waren Holzfenster an einer Fachwerkwand im „Wintergarten“ eingebaut welche dann von innen mit Trennwandwolle isoliert und eine Rigipswand vorgesetzt wurde. Von aussen wurde die Giebelwand mit Holz verkleidet. Jetzt hat der neue Eigentümer die Rigipswand geöffnet und mitgeteilt das daß Holz der Fenster verschimmelt ist, und ist der Meinung, man hätte ihm den Sachverhalt arglistig verschwiegen das dort gar kein massives Mauerwerk hinter dem Rigips ist. Allerdings war beim Verkauf des Hauses nicht klar was dem neuen Eigentümer alles mitgeteilt werden musste, da man das nicht als baulichen Mangel ansah.

im voraus für baldige Antworten dankend

Gisimo

Hallo Gismo
Arglistiges Verschweigen von Mängeln führt tatsächlich zu Schadensersatzansprüchen . Dies ist aber nur eine ganz globale Auskunft !! Hier ist unbedingt ein Fachanwalt zu Rate zu ziehen. Die Arglistigkeit muss zu Deiner Beruhigung aber nachgewiesen werden . Wie es dort genau mit der Beweislast aussieht kann Dir dann ebenfalls ein Anwalt erklären .
P.S. Erstberatung vereinbaren , denn dann bleibt die Kostennote bei ca. 200 Euro plus MwSt. !!

Diese Anfrage erfordert im eigentlichen Sinne eine sachverständige Untersuchung. Doch allein die Beschreibung von innenliegender Wärmedämmung und der vorgesetzten Rigipswand ist symptomatisch für den Schimmelbefall. Diese Konstruktion ist laienhaft und baufachlich mangelhaft. Grundsätzlich ist eine innenliegenden Wärmedämmung nur mit einer innenliegenden Dampfsperre und entsprechenden Anschlüsssen herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Hilmar Klemm
(Dipl.-Ing)